Nationalratskommission will Flughafen-Betriebszeiten im Gesetz

Die Betriebszeiten am Flughafen Zürich sollen ins Gesetz: Das findet die zuständige Nationalratskommission. Sie ist damit gleicher Meinung wie Bundesrat Albert Rösti.

Bis anhin dürfen Flüge am Flughafen Zürich bis 23.00 Uhr abfliegen oder landen. Bis 23.30 Uhr ist es zudem erlaubt, Verspätungen ohne Sonderbewilligung abzubauen. Rösti will dieses geltende Regime nun im Luftfahrtgesetz verankern.
Die zuständige Nationalratskommission ist gleicher Meinung wie der SVP-Bundesrat: Mit 17 zu 8 Stimmen entschied sie, die so genannte Besitzstandsgarantie auf den Betrieb der Landesflughäfen Zürich und Genf auszudehnen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.
Das bedeutet, dass künftig nicht nur die bestehenden Bauten und Anlagen der Landesflughäfen gesetzlich geschützt sind, sondern auch der Betrieb inklusive der Betriebszeiten.
Eine Minderheit der Kommission lehnte die Änderung ab, weil sie fürchtet, dass damit der Lärmschutz geschwächt werden könnte. Dies in erster Linie deshalb, weil Gerichte keine anderen Regelungen mehr anordnen könnten. Das Geschäft kommt nun als nächstes in den Nationalrat. Danach entscheidet der Ständerat.





