Mehr Geld für Zürcher Gemeinderäte: Nötig oder Zwängerei?

Am 27. September stimmt Zürich über Entschädigungen für Gemeinderäte ab. Roger Bartholdi (SVP) und Sofia Karakostas (SP) vertreten unterschiedliche Positionen.

Für das Stadtzürcher Stimmvolk stellt sich am 27. September erneut die Frage, ob es eine Erhöhung der Entschädigungen des Gemeinderats gutheissen will oder nicht.
Im Interview-Duell fordert SVP-Gemeinderat Roger Bartholdi auf Seiten der Gegnerschaft, den Volkswillen nach dem Nein im 2025 zu respektieren, derweil SP-Gemeinderätin Sofia Karakostas die neue Vorlage für längst nötig und ausgewogen hält.
Redaktion: Am 9. Februar 2025, also vor gerade einmal etwas mehr als einem Jahr, hatte das Stadtzürcher Stimmvolk zuletzt über eine Erhöhung der Gemeinderatsentschädigung befunden – und die Vorlage versenkt. Ist nun wirklich ein zweiter Anlauf nötig?
Sofia Karakostas: Ja, denn das Volk war damals aus unserer Sicht nicht per se gegen eine Erhöhung. Man darf nicht vergessen, dass die Entschädigungen seit 1998 nicht mehr angepasst wurden.
Wir haben die Vorlage nun wesentlich verbessert und das Nein des Volkes ernst genommen: Die Ansätze sind deutlich moderater. Auch werden die Kommissionssitzungen stärker gewichtet, weil dort die meiste Vorbereitungsarbeit anfällt. Oder dass der Einbezug der beruflichen Vorsorge vorgesehen ist.

Es ist uns ein sehr guter, breit abgestützter Kompromiss gelungen, hinter dem nun alle Fraktionen ausser der SVP stehen. Dennoch war für uns klar, dass wir mit der neuen Vorlage nochmals vors Volk gehen.
Roger Bartholdi: Ich sehe das anders. Das Volk hatte letztes Jahr die Wahl zwischen der damaligen Vorlage und dem Status quo und hat sich für Letzteren entschieden. Und kaum abgelehnt, kommt man schon wieder mit einer neuen Version. Da fragt man sich, ob es keine wichtigeren Themen gibt.
Redaktion: Wird so nicht der Volkswille ignoriert, sondern auch das System des Milizparlaments hintertrieben. Immerhin ist ein Gemeinderatsamt freiwillig?
Bartholdi: Genau so ist es. Der Gemeinderat ist ein Milizparlament und soll es auch bleiben. Es soll niemand wegen des Geldes kandidieren.
Mit der neuen Vorlage wird aus der Entschädigung ein Lohn oder zumindest Lohnersatz beziehungsweise Lohnzuschlag, was dem Sinn eines Milizparlaments widerspricht. Das Ganze ist schlicht eine Zwängerei.
Karakostas: Ein breit abgestützter Kompromiss ist keine Zwängerei. Schliesslich haben wir die Vorlage massiv nach unten korrigiert. Und ja, das Amt ist freiwillig. Wenn wir die Entschädigung aber gar nicht anpassen, wird der Gemeinderat zu einem exklusiven Klub für Menschen, die es sich leisten können, ein 30-Prozent-Pensum fast gratis zu erledigen.
Zudem sollte man bedenken, dass allein der Teuerungsausgleich seit 1998 rund 15 Prozent beträgt. Wenn man dies nicht anpasst, dann schadet das genau dem Milizparlament. Nicht umsonst hatten wir in letzter Zeit viele Fluktuationen.
Viele Gemeinderatsmitglieder gaben auf, weil ihr Arbeitsaufwand nicht mehr mit ihrem Beruf und/oder ihrer Familie vereinbar war.
Bartholdi: Die Fluktuation ist aber nicht auf die Höhe der Entschädigung zurückzuführen. Ich habe viele Rücktrittsschreiben von Gemeinderäten gelesen und da wurde praktisch nie die finanzielle Entschädigung genannt, sondern dass man zu viel Arbeitslast hat.
Und die erhöhte Arbeitslast entsteht genau durch solche unnötigen Vorlagen, wie wir sie jetzt mit dieser haben. Auf der anderen Seite ist es aber eigentlich auch so, dass das Gemeinderatsmandat sehr beliebt ist. Wir hatten bei der letzten Wahl über 1000 Kandidaturen.

Das waren mehr als vor vier oder acht Jahren. Das Problem ist eher, dass wir zu viele und zu lange Sitzungen haben. Um die Fluktuationen zu verringern, müssen wir hier den Hebel ansetzen.
Redaktion: Im Gegensatz zur Vorlage von 2025 ist als fixe Grundentschädigung 500 statt 1000 Franken pro Monat vorgesehen und die durchschnittliche Gesamtentschädigung pro Jahr und Person würde statt 28’000 noch rund 20’800 Franken betragen. Warum diese Genügsamkeit, wenn zuvor auf die Notwendigkeit der höheren Summe hingewiesen wurde?
Karakostas: Bei der ersten Vorlage haben wir uns zu stark am Kantonsrat orientiert. Das war an der Urne aber zu hoch gegriffen. Wir haben das Nein ernst genommen und die Vorlage nach unten korrigiert und verschlankt.
Ein Muss bleibt jedoch die Einbindung der beruflichen Vorsorge bei der Pensionskasse der Stadt Zürich. Zumal diese, ausser bei Mitgliedern, die bei der Stadt angestellt sind, auf Freiwilligkeit beruht.
Bartholdi: Die Ansätze sind aus unserer Sicht immer noch viel zu hoch, auch im Vergleich mit anderen Parlamenten in der Schweiz.
Ich nehme hier gerne den erwähnten Zürcher Kantonsrat als Beispiel, wo ich ja selbst tätig war. Für die rund vierstündige Plenarsitzung erhält ein Kantonsrat 220 Franken. Ein Gemeinderat erhält jetzt für eine vierstündige Sitzung 250 Franken.
Die Pauschalspesen sind aufgrund der grösseren Distanzen im Kanton höher. Bei der Grundentschädigung sind Luzern mit 2500 Franken, Winterthur mit 1800 Franken sowie Bern und St. Gallen mit je 0 Franken niedriger positioniert als wir mit den heutigen 3120 Franken.
Eine Erhöhung auf 6000 Franken würde den Abstand zu anderen Parlamenten massiv weiter vergrössern. Und die haben die genau gleichen Herausforderungen wie wir in Zürich. Der Gemeinderat und die meisten Kommissionen tagen in der Regel am Abend.
Man kann also am Tag seinem Job nachgehen. Darum braucht es nicht noch einen Ersatzlohn. Zumal dann ja noch vieles an Sonderleistungen hinzukäme wie die Kinderpauschale von 100 Franken für Ratsmitglieder mit Kindern unter 12 Jahren oder wie von Sofia Karakostas erwähnt die Versicherung in die berufliche Vorsorge.
Aus meiner Sicht ist auch der Spesenaufwand nicht gestiegen. Im Gegenteil: Man braucht dank der vermehrten digitalen Möglichkeiten kaum noch zu drucken und zudem finden teilweise Sitzungen online statt. Mit den heutigen 260 Franken pro Monat ist der Aufwand vollumfänglich abgedeckt.
Karakostas: Es ist zwar richtig, dass einige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren im Gemeinderat tätigen Mitarbeitenden eine gewisse Flexibilität ermöglichen. Das ist aber nicht immer der Fall. Ausserdem ist es eben nicht nur der Mittwochabend, den die Ratsmitglieder für ihre Tätigkeit aufwenden – und der manchmal bis Mitternacht dauert, sondern für die Vor- und Nachbearbeitung der Geschäfte werden in der Regel auch – ohne Entschädigung – der Mittwochnachmittag, oft der ganze Sonntag und Freitagabend benötigt.
Und für die Kommissionssitzungen geht ebenfalls ein Abend drauf. Das ist eine grosse Belastung für viele Mitglieder, etwa junge Menschen, die gerade eine Familie gegründet haben. Die geplante Erhöhung der Entschädigung ermöglicht einen Spielraum, die eigentliche Berufsarbeit ohne grössere Einbussen reduzieren zu können.

Redaktion: Frau Karakostas, Sie sagten im letzten Interview, dass die damals geplante Erhöhung der Entschädigung mit dem Mehraufwand zu rechtfertigen sei. Sind Sie immer noch dieser Meinung oder stimmt es tatsächlich, dass gewisse Sitzungen unnötig in die Länge gezogen werden, der Mehraufwand also selbstverursacht ist?
Karakostas: Der Mehraufwand liegt darin begründet, dass die Themen komplexer geworden sind und somit beispielsweise mehr Zeit benötigt wird, um sich in die Materie einzulesen, sowie mit der generellen Zunahme der Vorstösse.
Es ist eine andere Welt als Ende der 90er Jahre. Es gibt natürlich in allen Fraktionen Personen, die sich kürzer fassen könnten. Aber ich halte es für unwahrscheinlich, dass jemand wegen des Geldes eine Sitzung in die Länge zieht.
Abgesehen davon würde bei Annahme der Vorlage die Abrechnung der Sitzungszeit auch präziser. Im Moment wird auf die angebrochene halbe Stunde abgerechnet, bei einem Ja wäre es pro angebrochene Viertelstunde.
Redaktion: Herr Bartholdi, letztes Jahr war auch die FDP auf Seiten der Gegner. Nun steht die SVP ganz allein da. Ein Zeichen, dass die Vorlage doch mehrheitsfähig ist und die SVP auf ihrer Position beharrt?
Bartholdi: Nein, im Gegenteil. Durch die Ablehnung der vorangegangenen Vorlage haben wir quasi die Pflicht dafür zu sorgen, dass der Volkswille eingehalten wird. Hingegen verstehe ich tatsächlich nicht, warum die FDP plötzlich die Seiten gewechselt hat.
Aus meiner Sicht unterscheiden sich die Anpassungen in der neuen Vorlage nicht wesentlich von der Vorangegangenen. So hatte die FDP die Pauschalentschädigung auf maximal 400 Franken pro Monat begrenzen wollen. Und nun akzeptieren sie auf einmal 500 Franken pro Monat.
Redaktion: Auf der anderen Seite ist die Situation seit 2025 nur noch ungleicher geworden: Die meisten Arbeitnehmenden können nach wie vor von Teuerungsausgleich und Lohnerhöhung bei gestiegener Belastung nur träumen, derweil sich Parlamentarier mehr Geld selber zuschanzen. Werden so nicht falsche Signale ausgesandt?
Karakostas: Ich denke nicht. Die Erhöhung ist überfällig und die Argumente für diesen Schritt sind aus unserer Sicht griffig. Auf der anderen Seite stehen wir von der SP selbstverständlich weiter dafür ein, dass alle Arbeitnehmenden zu anständigen Bedingungen angestellt werden und deren Lohn mit der Teuerung Schritt hält.
Bartholdi: Ja, damit setzt man falsche Zeichen. Wenn ich die heutigen Gemeinderats-Sitzungsgelder von 60 bis 65 Franken pro Stunde nehme, dann gibt es in der Privatwirtschaft doch einige Branchen, deren Stundenlöhne deutlich darunter sind – und da sind die geplanten Erhöhungen der Entschädigungen für die Kommissionssitzungen noch nicht mal mitgerechnet.
Redaktion: In zwei bis drei Sätzen: Warum muss die Vorlage unbedingt angenommen beziehungsweise abgelehnt werden?
Karakostas: Die Vorlage muss unbedingt angenommen werden, weil so sichergestellt wird, dass sich alle neben Job und Familie das Amt eines Gemeinderates leisten können. Dass es nicht immer so ist, beweist die hohe Fluktuation der letzten Zeit.
Bartholdi: Es gilt, den Volkswillen vom Vorjahr zu respektieren. Zudem sind die Entschädigungen im Quervergleich heute schon hoch. Darum muss die Vorlage unbedingt abgelehnt werden.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst im «Tagblatt Zürich» erschienen.






