Gegenvorschlag setzt sich gegen Zürcher Nachtruhe-Initiative durch

Die Zürcher Nachtruhe-Initiative für mehr Schutz vor Fluglärm dürfte nicht vors Volk kommen. Der Kantonsrat hat am Montag dem Gegenvorschlag zugestimmt, womit die Initianten ihre Initiative zurückziehen wollen – sofern kein Referendum ergriffen wird.

Der Rat stimmte dem Gegenvorschlag in zweiter Lesung mit 105 zu 71 Stimmen zu – gegen die Stimmen von SVP und FDP. Die Initiative selber lehnte das Parlament mit 171 zu 5 Stimmen deutlich ab.
Der Flughafen Zürich wertete die deutliche Ablehnung der Initiative am Montag als «wichtigen Entscheid für den Erhalt der guten interkontinentalen Anbindung der Schweiz». Der Kantonsrat anerkenne auch, dass die Initiative nicht mit dem Bundesrecht vereinbar wäre.
Der Gegenvorschlag führt laut Flughafen zu einem höheren administrativen Aufwand, ohne die Verspätungssituation zu verbessern. «Die Flughafen Zürich AG wird der Informationspflicht nachkommen und die Nicht-Einhaltung der bundesrechtlichen Nachtflugordnung künftig auch den kantonalen Behörden rapportieren», heisst es in der Reaktion weiter.
Für den Verein Fair in Air ist der Gegenvorschlag ein «tragfähiger Kompromiss», der die zentralen Anliegen der Initiative aufnehme. Bereits im Vorfeld hatte der Verein den Rückzug der Initiative in Aussicht gestellt, falls das Parlament den Gegenvorschlag annimmt und kein Referendum ergriffen wird.
Am Montag liessen die Initianten diese Absicht im Rat durch Andreas Hasler (GLP, Illnau-Effretikon), Präsident der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt, bekräftigen.
Der Gegenvorschlag, der nun voraussichtlich umgesetzt wird, fordert steigende Gebühren für Flüge nach 23 Uhr, einen jährlichen Bericht des Regierungsrates zur Einhaltung der Nachtordnung und eine Informationspflicht des Flughafens über die Verspätungsgründe.
Die Initiative hingegen hätte strikte Betriebszeiten von 6 bis 23 Uhr gefordert. Damit wäre eine halbe Stunde früher Schluss als bei den geltenden Regeln. Ein Abbau von Verspätungen wäre nach 23 Uhr nicht mehr möglich gewesen.
Der Kantonsrat war sich einig, dass die Initiative nicht bundesrechtskonform umgesetzt werden kann. Beim Gegenvorschlag zeigte sich hingegen ein weniger geschlossenes Bild: FDP und SVP lehnten ihn ab.
«Die Initiative ist schädlich für den Flughafen Zürich, für die Passagiere und auch für den Wirtschaftsstandort Zürich», sagte Ueli Bamert (SVP, Zürich). Er bestätigte aber auch, dass die SVP bei Annahme des Gegenvorschlags das Referendum nicht ergreifen werde.
Dies werde auch die FDP nicht tun, sagte Sarah Fuchs (FDP, Meilen), auch wenn der Gegenvorschlag «in keinem einzigen Aspekt» überzeuge. Er führe zu einer Verschlechterung des Status quo sowie zu zusätzlichen Kosten, mehr Bürokratie und keiner Verbesserung der Verspätungssituation.
Die Mitte-Links-Fraktionen stellte sich geschlossen hinter den Gegenvorschlag. Dieser sei ein «Kompromiss», sagte Felix Hoesch (SP, Zürich). Es bestehe grosser Unmut über den fast täglich genutzten Verspätungsabbau. «Wir müssen nicht nicht fliegen. Aber weniger.» Leider werde weiterhin geflogen, als gäbe es kein Morgen.
Daniel Rensch (GLP, Zürich) sagte, die Initiative gehe mit einem «starren Verspätungsverbot» zu weit. Auch er fand, der «pragmatische Gegenvorschlag» setze dort an, wo das Problem liege, nämlich bei den verspäteten Flügen.
Für David Galeuchet (Grüne, Bülach) ist die Faktenlage klar: «Lärm macht krank.» Der Gegenvorschlag helfe für mehr Nachtruhe und Lebensqualität in der Flughafenregion.
Auch die Mitte-Fraktion zeigte «Verständnis für die vom Fluglärm geplagte Bevölkerung», wie Ruth Ackermann (Zürich) sagte. Sie erwarte, dass Flugbewegungen nach 23 Uhr wirklich begründet würden.
Gianna Berger (AL, Zürich) kritisierte, dass die Interessen des Flughafens immer wieder höher gewichtet würden als die Anliegen der Anwohner und dass Verspätungen bewusst in Kauf genommen würden.
Unabhängig von diesem Tauziehen werden die Strafgebühren bei Verspätungen an Randzeiten ansteigen – voraussichtlich ab Herbst. Wie Regierungsrätin Carmen Walker Späh (FDP) in der ersten Lesung sagte, soll dies 2033 erneut der Fall sein. Der Bund gibt dies vor.





