Gericht hebt Entscheid zur Zürcher Rosengartenstrasse auf

Das Verwaltungsgericht hat einen Entscheid zur Zürcher Rosengartenstrasse aufgehoben. Mit Tempo 30 auf der vielbefahrenen Strasse muss sich nun der Regierungsrat befassen.

Die kantonale Sicherheitsdirektion als Vorinstanz sei «vorbefasst», wie der «Tages-Anzeiger» am Mittwoch schrieb. Das Stadtzürcher Sicherheitsdepartement bestätigte dies gegenüber Keystone-SDA. Wegen des laufenden Verfahrens gebe es derzeit keine weiteren Auskünfte. Der Entscheid des Regierungsrats könnte danach erneut am Verwaltungsgericht angefochten werden.
Die Kantonspolizei, die sich gegen Tempo 30 gewehrt hatte, gehört der Sicherheitsdirektion an. «Vorbefassung» kann so interpretiert werden, dass die Meinung der Instanz schon vorher feststand beziehungsweise sie nicht unabhängig genug war.
Wie die Stadt Zürich bestätigt, kam das Verwaltungsgericht auch in einem zweiten Fall zu diesem Schluss: Dem Spurabbau an der Bellerivestrasse. Auch diesen lehnte die Kantonspolizei ab. Der Regierungsrat muss ebenfalls über die Beschwerde des Stadtrats befinden.
In beiden Fällen verweigerte die Kantonspolizei die Bewilligung, weil die Auswirkungen auf umliegende Strassen zu gross seien. Im Fall der Rosengartenstrasse hält sie es für unklar, wie sich Tempo 30 auf den Verkehr auswirken würde. Die Stadt bestreitet die Zuständigkeit der Kantonspolizei.
Auf der Rosengartenstrasse fahren täglich 55'000 Autos durch. Als erste Beruhigungsmassnahmen will die Stadt Zürich bis Ende 2026 Ampeln und Querungen für Fussgänger und Velos einrichten.
Offen ist noch, ob Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse überhaupt möglich ist. Das kantonale Stimmvolk nahm im November 2025 die «Mobilitätsinitiative» an, die Tempo 30 auf sogenannten Hauptachsen nur in Ausnahmefällen erlauben will. Der Zürcher Stadtrat zog den Entscheid ans Bundesgericht. Er sieht ihn als Eingriff in die Gemeindeautonomie.






