Aktionärsgemeinden des Spitals Wetzikon wollen Kapitalerhöhung

Die Aktionärsgemeinden des Spitals Wetzikon sollen am 23. März eine Kapitalerhöhung in der Höhe von maximal 50 Millionen Franken beschliessen. Tatsächlich fliessen soll das Geld aber nur, wenn der Nachlassvertrag zwischen der GZO AG und ihren Gläubigern zustande kommt.

Der Beschluss zur Kapitalerhöhung soll an einer ausserordentlichen Generalversammlung gefasst werden, wie die Aktionärsgemeinden am Donnerstag mitteilten. Weil die Gemeinde Bubikon ihre Beteiligung an der Kapitalerhöhung an der Urnenabstimmung Ende November ablehnte, beträgt das von den Stimmberechtigten gesprochene neue Kapital derzeit nur 46,88 Millionen Franken.
Die verbleibenden Aktionärsgemeinden haben sich laut Mitteilung in der Zwischenzeit auf einen Weg verständigt, wie die fehlenden 3,12 Millionen Franken ausgeglichen werden sollen. Die entsprechenden Beschlüsse der zuständigen Exekutiven stehen derzeit noch aus.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit 2024 in einer finanziellen Krise, weil es eine fällige Anleihe in der Höhe von 170 Millionen Franken nicht zurückbezahlen konnte.




