Stadt Zürich

Zürich: Diverse Cyberdelikte – Anklage gegen Mann (51) erhoben

Kantonspolizei Zürich
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Zürich,

Ende Juli 2025 wurde beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen einen Mann (51) erhoben. Er soll unter anderem für diverse Cyberdelikte verantwortlich sein.

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In Zürich wurde Anklage gegen einen 51-jährigen Cyberkriminellen erhoben. - Keystone

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat Ende Juli 2025 beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen einen Mann wegen gewerbsmässiger Erpressung, diversen Cyberdelikten aus dem Themenkreis «Ransomware», schwerer Geldwäscherei, Pornografie und weiterer Delikte erhoben. Ihm wird eine massgebliche Beteiligung an Ransomware-Angriffen auf Unternehmen im In- und Ausland zwischen Dezember 2018 und Mai 2020 vorgeworfen.

Aufgrund einer Serie von Ransomware-Angriffen auf Zürcher Unternehmen eröffnete die Zürcher Staatsanwaltschaft im Juli 2019 ein Strafverfahren gegen eine vorerst unbekannte Täterschaft.

Im Rahmen einer international koordinierten Aktion gelang es dann im Oktober 2021 den Strafverfolgungsbehörden aus der Schweiz, Frankreich, den Niederlanden, Norwegen, der Ukraine und den USA, gegen eine weltweit tätige Gruppe von Cyberkriminellen vorzugehen und insgesamt zwölf Personen zu verhaften.

Die international zusammengesetzte Gruppe operierte mit den Schadprogrammen «LockerGoga», «Megacortex» und «Nefilim». In der Schweiz wurde in diesem Zusammenhang ein tatverdächtiger 51-jähriger Ukrainer verhaftet.

Gewerbsmässige Erpressung und Geldwäscherei

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat das hiesige Strafverfahren abgeschlossen und Ende Juli 2025 beim Bezirksgericht Zürich Anklage erhoben. Dem Beschuldigten wird einerseits vorgeworfen, an der Entwicklung von Schadsoftware massgeblich beteiligt gewesen zu sein.

Weiter soll er zwischen Dezember 2018 und Mai 2020 von seinem Wohnort in der Schweiz aus direkt an Ransomware-Angriffen auf zehn Unternehmen in der Schweiz, Frankreich, Norwegen, Schottland, Kanada, den Niederlanden und den USA mitgewirkt haben.

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Der Beschuldigte erpresste Zahlungen in Bitcoin. - depositphotos

Für seinen Tatbeitrag soll er jeweils einen Anteil der bezahlten Lösegelder erhalten haben. Die Ransomware-Angriffe verursachten bei den betroffenen Unternehmen Schäden von über 130 Millionen Franken.

Hauptursachen waren Umsatzeinbussen durch Betriebsunterbrüche und die Kosten für die Wiederherstellung der IT-Systeme. Einzelne geschädigte Unternehmen zahlten Lösegeld in Form von Bitcoin, um von der Täterschaft Programme zur Entschlüsselung ihrer Daten zu erhalten.

Deliktserlös durch Transaktionen verschleiert

Die höchste bezahlte Lösegeldsumme belief sich dabei auf 450 Bitcoin (heute rund CHF 41 Mio.). Seinen Anteil am Deliktserlös, meist in Form von Bitcoin, soll der Beschuldigte durch eine Vielzahl von Transaktionen verschleiert haben, um so die Einziehung zu verhindern.

Die Staatsanwaltschaft beantragt dem Gericht neben einer 12-jährigen unbedingten Freiheitsstrafe auch die Anordnung einer Landesverweisung für den Beschuldigten. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil durch ein Gericht gilt die Unschuldsvermutung. Der Mann befindet sich derzeit in Haft.

Mit der Anklageerhebung sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit auf das zuständige Gericht übergegangen. Über den Inhalt der vorliegenden Medienmitteilung hinaus kann die Staatsanwaltschaft daher keine weiteren Informationen bekannt geben.

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