Trio wegen versuchter Erpressung der Zürcher Kantonalbank angeklagt

In Zürich werden drei Männer wegen versuchter Erpressung der Zürcher Kantonalbank und weiterer Delikte angeklagt. Die Tat fand im September 2024 statt.

Im September 2024 wurde die Zürcher Kantonalbank (ZKB) von einer vorerst unbekannten Täterschaft erpresst. Diese drohte mit der Veröffentlichung von Kundendaten, sofern die Bank ihr nicht innert einer vorgegebenen Frist Bitcoin im Wert von rund drei Millionen Franken überweist.
Die intensiven Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft II führten wenige Tage später zur Festnahme von drei tatverdächtigen Schweizern im Alter zwischen 21 und 22 Jahren. Zu einer Übergabe der geforderten Bitcoin an die Täterschaft kam es nicht.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ihre Untersuchung abgeschlossen und Ende März 2026 beim Bezirksgericht Uster gegen drei Beschuldigte Anklage erhoben.
Die Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen
Ihnen werden versuchte Erpressung, mehrfache Verletzung des Berufsgeheimnisses sowie weitere Delikte zur Last gelegt.
Die Staatsanwaltschaft hat Freiheitsstrafen zwischen 13 und 30 Monaten beantragt. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung.
Mit der Anklageerhebung sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen.






