Keine Energiebeihilfe für Stadtzürcher Haushalte 2026

2026 werden in der Stadt Zürich keine Energiekostenzulagen ausgerichtet, da die Preissteigerungen bei Gas, Öl und Holz die 30-Prozent-Grenze nicht erreichen.
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+url: https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/medienmitteilungen/2026/03/angemessene-entschaedigungen-subventionierte-kulturinstitutionen-erhoehungen-betriebsbeitraege.html
datePosted: 2026-03-25
dateScraped: 2026-03-25T12:19:41.031Z
title: Angemessene Entschädigungen in subventionierten Kulturinstitutionen: Erhöhungen Betriebsbeiträge
fullText: Die soziale Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Ziel des aktuellen Kulturleitbilds. Dazu gehören faire Arbeitsbedingungen. Der Stadtrat will die Betriebsbeiträge von 39 subventionierten Kulturinstitutionen erhöhen, um angemessene Entschädigungen zu ermöglichen. Das Total der Erhöhung der jährlichen Beiträge beträgt rund 4,62 Millionen Franken.
Die prekäre Situation vieler Kulturschaffender wurde spätestens während der Pandemie deutlich. Die Stadt Zürich hat das Thema der fairen Arbeitsbedingungen als strategisches Ziel in ihr Kulturleitbild 2024–2027 aufgenommen. Sie will, dass in den von ihr geförderten Projekten mindestens die von den Berufsverbänden empfohlenen Honorare für Kulturschaffende bezahlt werden.
Stärkung von grossen und kleinen Institutionen und freier Szene
Die vom Gemeinderat überwiesene Motion GR Nr. 2023/596 stärkt dieses strategische Ziel, indem sie das Thema der Entschädigungen auch in Bezug auf die Institutionen aufgreift. Die Motion fordert, dass die subventionierten Kulturinstitutionen angemessene Entschädigungen ausrichten können.
Mittels einer Erhebung bei den betroffenen Kulturinstitutionen und einer sorgfältigen Auswertung dieser Daten hat die Stadt die dafür notwendigen zusätzlichen Mittel eruiert. Im Rahmen der Umsetzung der Motion sollen die jährlichen Betriebsbeiträge an 39 Kulturinstitutionen auf das Jahr 2028 erhöht werden. Die durch die Erhöhungen entstehenden zusätzlichen jährlichen Kosten betragen insgesamt rund 4,62 Millionen Franken. Davon kommen rund 1,18 Millionen Franken der freien Szene zugute – in Form von Honoraren für freie Kunstschaffende und Löhnen für befristete Engagements.
Mit der Umsetzung der Motion kann die Entschädigungssituation in 39 Institutionen und bei den dort auftretenden Kunstschaffenden der freien Szene massgeblich verbessert werden. Dadurch wird die gesamte Kulturszene nachhaltig gestärkt.
+url: https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/medienmitteilungen/2026/03/keine-energiekostenzulage-2026.html
datePosted: 2026-03-25
dateScraped: 2026-03-25T12:19:42.543Z
title: Keine Energiekostenzulage 2026
fullText: Gemäss der Verordnung über Energiekostenzulagen (VEZ, AS 851.800) für einkommensschwache Haushalte kann die Stadt Zürich seit 2023 Haushalte mit geringen finanziellen Mitteln entlasten, für die deutlich höhere Nebenkostenabrechnungen eine grosse Belastung darstellen. Als einkommensschwach im Sinne der Energiekostenzulage gelten rund 90 000 Stadtzürcher*innen, die zwar keine Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen, aber auf die individuelle Prämienverbilligung angewiesen sind.
Voraussetzungen für die Ausrichtung sind 2026 nicht erfüllt
Die Ausrichtung der Energiekostenzulage ist möglich, wenn der Preis eines Energieträgers im Vergleich zu dessen tiefstem Preis in einer der drei vorangegangenen Heizperioden um mindestens 30 Prozent gestiegen ist. Die gemäss der Verordnung berechnete Preisentwicklung ergab bei Gas eine Preissenkung um 1 Prozent und bei Öl von 8 Prozent. Bei Holz resultierte eine Preiserhöhung von 7 Prozent. Für die Preisentwicklung wurde die aktuelle Periode März 2025 bis Februar 2026 mit der Referenzperiode März 2024 bis Februar 2025 verglichen. Der Stadtrat kann darum 2026 keine Energiekostenzulage ausrichten.
Jährliche Prüfung
Ob der Preis eines Energieträgers im Vergleich zu dessen tiefstem Preis in einer der drei vorangegangenen Heizperioden um mindestens 30 Prozent gestiegen ist, wird jährlich geprüft. Ist dies der Fall, kann der Stadtrat auch künftig Energiekostenzulagen beschliessen. Damit kann der Stadtrat auch der sich aktuell abzeichnenden Verteuerung der Energiepreise begegnen, falls diese längerfristig über 30 Prozent beträgt.
Weitere Auskünfte erteilt
Nicole Mylonas, Direktorin
Amt für Zusatzleistungen
T +41 44 412 60 60
E-Mail [email protected]
Am 25. März 2026 von 16–16.30 Uhr
+url: https://www.stadt-zuerich.ch/de/aktuell/medienmitteilungen/2026/03/foerderkredit-inklusion-veranstaltungen-dienstleistungen-fuer-menschen-mit-behinderungen-zugaenglich-machen.html
datePosted: 2026-03-25
dateScraped: 2026-03-25T12:19:30.047Z
title: «Förderkredit Inklusion»: Veranstaltungen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen
fullText: Der Stadtrat engagiert sich für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Mit einem Pilotprojekt will er barrierefreie Veranstaltungen und Dienstleistungen fördern. Dafür beantragt er dem Gemeinderat neue einmalige Ausgaben von maximal 5 Millionen Franken.
Die Stadt Zürich setzt sich für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ein. Der Massnahmenplan 2024–2027 definiert als Schwerpunkte unter anderem «Barrierefreier Zugang zu Information und Kommunikation» und «Hindernisfreier Zugang zu Gebäuden und öffentlichem Raum». Beides ist für Menschen mit Behinderungen zentral, um gleichberechtigt am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen.
Die vom Gemeinderat überwiesene Motion GR Nr. 2023/205 steht im Einklang mit diesen Schwerpunkten. Sie fordert, dass die Stadt Zürich Veranstaltungen und Dienstleistungen finanziell unterstützt, um sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Eine Analyse der Stadt hat ergeben, dass im Kanton Zürich kein solches Fördergefäss existiert. Eine Befragung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen zeigt zudem, dass bei den meisten Veranstaltungen und Dienstleistungen Lücken in der Barrierefreiheit bestehen: zum Beispiel fehlende Rollstuhlplätze, nicht barrierefreie Websites oder mangelndes Wissen der Organisator*innen, wie sie die Zugänglichkeit verbessern können.
Mit dem «Förderkredit Inklusion» will die Stadt Barrierefreiheit ermöglichen, wenn bestehende finanzielle Mittel dafür nicht ausreichen. Der Kredit soll öffentlich zugängliche, nicht gewinnorientierte Veranstaltungen und Dienstleistungen unterstützen. Organisationen, Firmen und Privatpersonen könnten Gesuche einreichen. Für das 5-jährige Pilotprojekt beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat neue einmalige Ausgaben von 5 Millionen Franken. Darin enthalten sind unter anderem die Kosten für eine neue Stelle und die Entschädigungen für eine neue Fachkommission. Die Wirksamkeit des Kredits wird nach zwei und nach fünf Jahren evaluiert.






