Identiäten von Arbeitslosen gestohlen: Anklage in Zürich

Im Kanton Zürichsollen mehrere Personen Daten von Arbeitslosen missbräuchlich für Bestellungen und Kredite verwendet haben. Anfang Juni kam es zu Anklage.

Die seit Oktober 2022 geführten gemeinsamen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und der Stadtpolizei Zürich richteten sich gegen knapp ein Dutzend beschuldigte Personen.
Aufgrund der Vielzahl von zirka 40 Geschädigten, des mutmasslichen Gesamtschadens von rund 400'000 Franken sowie des Auslandbezugs erwiesen sich die Ermittlungen als äusserst komplex und intensiv. Die Staatsanwaltschaft hat vor wenigen Tagen Anklage gegen mehrere Beschuldigte erhoben.
Gemäss Anklage soll sich eine hauptbeschuldigte 38-jährige Schweizerin als frühere Mitarbeiterin der Arbeitslosenversicherung des Kantons Zürich im Zeitraum 2021/2022 unrechtmässig Zugang zu Personendaten und Ausweiskopien von Versicherten verschafft und an zwei weitere Hauptbeschuldigte weitergegeben haben.
Bankkonten unter falscher Identität eröffnet
Mit den erlangten Daten sollen diese, ein 40-jähriger Schweizer und ein 48-jähriger Kubaner, rund 50-mal unter fremden Identitäten Bankkonten eröffnet, Kredite aufgenommen oder Luxusuhren bestellt haben.
Um ihre Aktivitäten zu tarnen, sollen die beiden hauptbeschuldigten Männer Korrespondenz und Warenlieferungen an verschiedene, von ihnen kontrollierte Adressen umgeleitet und die Sendungen dort abgefangen haben.

Rund ein halbes Dutzend Nebenbeschuldigte sollen für diese unrechtmässigen Aktivitäten ihre Briefkästen zur Verfügung gestellt beziehungsweise die Lieferungen empfangen und den Hauptbeschuldigten überbracht haben.
Ein Beschuldiger befindet sich nicht mehr in der Schweiz
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Hauptbeschuldigten – je nach individueller Tatbeteiligung – verschiedene Straftaten vor, insbesondere gewerbsmässigen Betrug, Urkundenfälschung, Verletzung des Amtsgeheimnisses, unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem sowie mehrfachen Identitätsmissbrauch.
Während gegen zwei Hauptbeschuldigte Anklage erhoben wurde, musste das Verfahren gegen den 48-jährigen Kubaner im März 2026 sistiert werden, weil sich dieser nicht mehr in der Schweiz aufhält.
Weitere Anklagen oder Strafbefehle
Gegen die Nebenbeschuldigten wurde entweder ebenfalls Anklage erhoben oder es liegen bereits rechtskräftige Strafbefehle vor. Ein weiteres Verfahren gegen eine Nebenbeschuldigte ist bereits beim Obergericht des Kantons Zürich hängig.
Mit der Anklageerhebung ist die Verfahrenshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Die Anträge betreffend Strafmass gegen die mehrheitlich geständigen Beschuldigten werden anlässlich der Hauptverhandlung gestellt.
Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung für alle Beschuldigten.






