Stadt Zürich

Anstellungsbedingungen sollen moderniesiert werden

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Der Zürcher Stadtrat will Ferienanspruch, Schichtzulagen und Entlastungstage ausbauen und legt dafür eine Revision des Personalrechts zur Vernehmlassung vor.

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Blick über die Stadt Zürich – Die Schweizer Finanzmetropole verteidigt Platz 1 im Smart City Index. - Keystone

Wie die Stadt Zürich mitteilt, legt der Stadtrat Vorschläge für eine Teilrevision des Personalrechts und der Ausführungsbestimmungen zur Vernehmlassung vor: Mehr Erholung, Entlastung für Schichtarbeitende und mehr Flexibilität für städtische Mitarbeitende.

Die Anstellungsbedingungen der städtischen Mitarbeitenden sollen modernisiert werden. Der Stadtrat schlägt vor, den Ferienanspruch zu erhöhen, mehr Flexibilität beim Ferienbezug zu schaffen und die Belastung von Schichtarbeitenden zu reduzieren.

Den Anstoss gaben parlamentarische Vorstösse und die Absicht des Stadtrats, die Anstellungsbedingungen weiterzuentwickeln. Mit diesen Massnahmen will der Stadtrat die Attraktivität der Stadt als moderne Arbeitgeberin weiter stärken.

Umwandlung Betriebsferientage und Erhöhung des Ferienanspruchs

Der Ferienanspruch soll für alle städtischen Mitarbeitenden von mindestens vier auf fünf Wochen pro Kalenderjahr erhöht werden.

Durch die Umwandlung von vier der bisher sechs Betriebsferientage in reguläre Ferientage sowie die Gewährung eines zusätzlichen Ferientags sollen die Mitarbeitenden mindestens 27 Ferientage (fünf flexible Ferienwochen plus zwei Betriebsferientage) erhalten

Für Lernende ist ein Anstieg auf sechs Wochen plus zwei Betriebsferientage vorgesehen (insgesamt also 32 Tage). Damit sollen die Mitarbeitenden mehr Flexibilität in der Einteilung ihrer Ferien erhalten und mehr Ferien insgesamt.

Mehr Entlastung und höhere Zulagen für Schichtarbeitende

Schichtarbeitende sollen neu bereits ab dem 50. Lebensjahr – statt bisher ab dem 55. – drei Entlastungstage erhalten. Die Nacht‑, Sonntags‑ und Feiertagszuschläge sollen zudem um zehn Prozent erhöht werden.

Mit rund 6400 Vollzeitäquivalenten im Schichtbetrieb (Stand 2024) ist die Stadt stark auf Mitarbeitende angewiesen, die aufgrund von Tag‑/Nachtwechseln besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Diese Belastungen sollen entsprechend honoriert werden.

Ferienkauf vereinheitlichen

Der provisorische Entwurf sieht zudem die Einführung eines einheitlichen Modells zum Ferienkauf vor. Alle Mitarbeitenden sollen die Möglichkeit erhalten, bei gegebenen Voraussetzungen zusätzlich bis zu zwei Wochen Ferien durch eine entsprechende Lohnreduktion zu erwerben. Damit soll die individuelle Gestaltung von Arbeits- und Privatleben noch weiter gesteigert werden.

Die Erhöhung des Ferienanspruchs, die Entlastung für Schichtarbeitende und die Erhöhung der Nacht-, Sonntags- und Feiertagszulagen würde jährliche Mehrkosten von maximal 18,8 Millionen Franken verursachen. Der Stadtrat hat einen provisorischen Beschluss getroffen, um die Meinungen aller Dienstabteilungen und Personalverbände im Rahmen einer Vernehmlassung einzuholen.

Parallel zu diesem Beschluss geht in einer separaten Vorlage eine weitere Anpassung des Personalrechts und der Verordnung über städtische Vertretungen in Organen in die Vernehmlassung. Dabei sollen die Entschädigungen aus Mandaten für Stadtratsmitglieder und städtische Mitarbeitende neu geregelt und die Obergrenze der Löhne wieder entsprechend dem städtischen Lohnsystem angepasst werden.

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