Solarstrom-Produktion 2026 mit saisonalen Festpreisen

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Winterthur Stadt,

Winterthurer Solarstrom-Produzenten können 2026 zu festen Saisonpreisen verkaufen und profitieren so von mehr Planungssicherheit und attraktiver Vergütung.

Solarenergie
Eine Solaranlage auf einem Dach. (Symbolbild) - keystone

Wer in Winterthur Solarstrom produziert, kann diesen 2026 zu Festpreisen an Stadtwerk Winterthur verkaufen, berichtet die Stadt Winterthur. Dies hat der Winterthurer Stadtrat beschlossen.

Gemäss Stromgesetz muss dazu ein Vertrag mit Stadtwerk Winterthur abgeschlossen werden. Weiter legte der Stadtrat die Höhe der Vergütungen für Energie und Herkunftsnachweis (HKN) für 2026 fest.

Diese sind abhängig von der Grösse der Photovoltaik-Anlage, dem Eigenverbrauch sowie neu auch von der Jahreszeit. Die nach Jahreszeit unterschiedlichen Festpreise gehen darauf ein, dass Strom im Winter einen höheren Marktwert hat als im Sommer.

Saisonale Festpreise für kleine Photovoltaik-Anlagen

Fast 90 Prozent der Photovoltaik-Anlagen in Winterthur haben eine Leistung unter 100 Kilowatt (Gleichstrom). 2026 betragen die saisonalen Festpreise für diese Anlagen gesamthaft für Energie inklusive HKN im Winter 13 Rappen und im Sommer 10 Rappen pro ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom.

Der Winterpreis gilt von Januar bis März und ab Oktober (Quartale 1 und 4) und der Sommerpreis von April bis September (Quartale 2 und 3). Die saisonalen Preise sollen den Einspeisern einen Anreiz bieten, insbesondere im Sommer den Solarstrom selbst zu verbrauchen.

Im Rahmen dieses Vertragsmodells wird für 2026 eine durchschnittliche Vergütung von 10,8 Rappen pro Kilowattstunde prognostiziert, berechnet anhand der Solarstrom-Einspeisemenge 2024.

Einen Standardvertrag mit den entsprechenden Regelungen wird Stadtwerk Winterthur den Produzenten ab November unterbreiten. Dieser löst auch bestehende Verträge von rund 1100 Solarstrom-Produzenten ab, die bereits heute ihre HKN an Stadtwerk Winterthur verkaufen.

Alternative Vergütung: Referenz-Marktpreis des Bundes

Die Kundschaft hat die Wahl, wem sie ihre HKN verkauft (siehe Kasten). Verkaufen die Solarstrom-Produzenten ihre HKN an Dritte, vergütet Stadtwerk Winterthur ihnen die ins Netz eingespeiste Solarenergie automatisch zum Referenz-Marktpreis des Bundes (siehe Kasten), der von Quartal zu Quartal ändert.

Im Referenz-Marktpreismodell hätte im Jahr 2024 eine Vergütung von durchschnittlich knapp 7 Rappen pro Kilowattstunde (inklusive HKN) für eingespeisten Solarstrom resultiert. In dieser Berechnung sind die Minimalvergütungen berücksichtigt.

Mit dem Festpreis-Vertragsmodell steht den Solarstrom-Produzierenden in Winterthur eine attraktive Vergütung mit mehr Planungssicherheit zur Auswahl. Bewusst wird den Solarstrom-Produzierenden eine voraussichtlich höhere Vergütung als der Referenz-Marktpreis des Bundes angeboten. Damit verfolgt die Stadt Winterthur weiter den Weg, den Ausbau der Photovoltaik zu fördern.

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