Im Budgetstreit gewinnt das Stadtparlament

Der Stadtrat hatte beantragt, die für 2025 geplante Kürzung der städtischen Ausgaben aufzuheben. Der Bezirksrat folgte diesem und einem weiteren Antrag nicht.

Die Fraktionen von SVP, FDP, GLP, Mitte/EDU und EVP nehmen den Entscheid des Bezirksrats vom 25. Juli 2025 erfreut zur Kenntnis.
Dieser hat die vom Stadtrat eingereichte Aufsichtsbeschwerde gegen die Budgetkürzung des Stadtparlaments abgewiesen und auf aufsichtsrechtliche Massnahmen verzichtet. Er bestätigt im Rahmen der Budgethoheit des Parlamentes das Recht zu Pauschalkürzungen.
Das Stadtparlament hatte im Dezember 2024 im Rahmen der Budgetberatungen für das Jahr 2025 beschlossen, die städtischen Ausgaben um 7 Millionen Franken zu reduzieren.
Der Stadtrat hat beantragt, die Kürzung aufzuheben oder zumindest festzustellen, dass solche Kürzungen unzulässig sind. Beiden Anträgen ist der Bezirksrat nicht gefolgt.
Budgetbeschluss ist rechtskräftig
Der Bezirksrat hält in seinem Beschluss fest, dass keine klare Rechtsverletzung vorliegt, die ein Eingreifen rechtfertigen würde. Damit ist der Budgetbeschluss rechtskräftig. Der Stadtrat ist nun gefordert, das vom Stadtparlament beschlossene Budget umzusetzen, so wie jeden anderen Parlamentsbeschluss auch.
Die Fraktionen sehen sich durch den Entscheid des Bezirksrats in ihrer Haltung bestätigt, dass das Parlament das Recht hat, auch pauschale Kürzungen und Sparvorgaben zu beschliessen.
Sie betonen aber auch, dass trotz des Entscheides die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WOV) in Winterthur dringend überarbeitet werden muss.