Wädenswil: Nächtliches Dauerparkieren nur mit Nachtparkgebühr
Region Wädenswil 04.06.2024 - 18:15
Wie die Stadt Wädenswil mitteilt, müssen nächtliche Dauerparkierer auf öffentlichem Grund eine Nachtparkgebühr entrichten.
Die Abteilung Gesellschaft erreichen immer wieder Anfragen von Anwohnern betreffend nächtliches Dauerparkieren.
Daher ist es der Abteilung Gesellschaft ein Anliegen, der Bevölkerung die Modalitäten in Erinnerung zu rufen.
Alle Strassen sowie allgemein zugängliche Parkplätze sind öffentlicher Grund
Gestützt auf die Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund ist das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen aller Art über Nacht auf öffentlichem Grund in Wädenswil (inklusive Ortsteile Au, Hütten, Schönenberg) gebührenpflichtig.
«Regelmässig» ist das Abstellen nicht erst, wenn das Fahrzeug jede Nacht an gleicher Stelle parkiert wird.
Für die Regelmässigkeit genügt es, wenn das Fahrzeug wiederholt, und sei es zeitweise auch mit Unterbrüchen, auf der öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt wird.
Als öffentlicher Grund gelten alle Strassen sowie allgemein zugängliche Parkplätze der Stadt/Gemeinde inklusive Schulhausplätze.
Sich für die Nachtparkgebühr anmelden
Die Gebühr berechtigt die Halter, ihre Fahrzeuge im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften ohne festen Platzanspruch auf öffentlichem Grund abzustellen.
Alle Fahrzeughalter, die in Wädenswil, Au, Schönenberg und Hütten ihren Wohnsitz haben, sind verpflichtet, sich für die Nachtparkgebühr anzumelden, sofern sie keinen privaten Parkplatz benutzen.
Dies gilt auch für auswärtige Firmen und Personen, deren Fahrzeuge in Wädenswil, Au, Schönenberg und Hütten regelmässig auf öffentlichem Grund abgestellt werden.
Fahrzeughalter, die private Abstellmöglichkeiten benützen, werden von der Kontrolle nicht erfasst.
Gebühren ans Wagengewicht gebunden
Die Gebühren betragen monatlich 45 Franken für Personen- und Lieferwagen bis 3,5 Tonnen, Anhänger für leichte Motorwagen sowie dreirädrige Motorfahrzeuge.
90 Franken betragen die Gebühren für Lieferwagen und schwere Motorwagen ab 3,5 Tonnen, Wohnwagen, Anhänger an schwere Motorwagen, Gesellschaftswagen und Spezialfahrzeuge.
Eine Anmeldung, Änderung oder Abmeldung kann online, schriftlich oder telefonisch an die Stadt Wädenswil gerichtet werden.