Baugesuche in Wädenswil ab Juni 2025 nur noch digital

Ab Juni 2025 werden Baugesuche in Wädenswil komplett digital abgewickelt. Die Stadt folgt der kantonalen Umstellung und vereinfacht das Bewilligungsverfahren.

Seit dem 1. April 2024 bestehen im Kanton Zürich die gesetzlichen Grundlagen, um die baurechtlichen Bewilligungsverfahren und die damit verbundenen Verfahrenshandlungen vollständig digital und medienbruchfrei abzuwickeln, berichtet die Stadt Wädenswil.
Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren sind im Kanton Zürich Baugesuche auf Papier nicht mehr zulässig. Die Stadt Wädenswil vollzieht die Umstellung per 1. Juni 2025.
Die Städte und Gemeinden des Kantons Zürich können seit Februar 2020 die kantonale Plattform «eBaugesucheZH» nutzen und den Bauwilligen ermöglichen, Baugesuche elektronisch über diese Plattform einzureichen. Die Stadt Wädenswil bietet diesen Online-Service seit Januar 2021 an.
Doppelte Papierarbeit wird ab Juni 2025 überflüssig
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen musste bisher die Bauherrschaft bei einer elektronischen Baugesuchseingabe zusätzlich zwei vollständige Dossiers in Papierform einreichen. Diese Doppelspurigkeit ist für alle Beteiligten aufwändig und umständlich.
Mit der Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und dessen Erlasse per 1. April 2024, wurde es möglich, die Baugesuche vollständig digital abzuwickeln, ohne zusätzliche Papierdossiers.
Bis im Jahr 2027 sind alle Städte und Gemeinden im Kanton Zürich verpflichtet, ihre baurechtlichen Verfahren auf eine vollständig digitale Abwicklung umzustellen. Die Stadt Wädenswil vollzieht die Umstellung auf den 1. Juni 2025. Die baurechtlichen Bewilligungsverfahren und die damit verbundenen Verfahrenshandlungen erfolgen danach vollständig digital nur noch über die kantonale Plattform eBaugesucheZH.
Baurechtliche Entscheidungen künftig digital
Auch das Gesuch um einen baurechtlichen Entscheid kann über die Plattform eBaugesucheZH gestellt werden. Damit entfallen die physische Unterschrift und der Postweg. Voraussetzung ist eine einmalige Registrierung.
Die baurechtlichen Entscheide werden den Bauherren und Gesuchstellern ebenfalls elektronisch zugestellt. Die Publikation der Baugesuche erfolgt weiterhin im Amtsblatt des Kantons Zürich und auf der Webseite der Stadt Wädenswil.