Benzinbetriebene Laubbläser erhalten in Zürich Gnadenfrist

Die Stadt Zürich hat den benzinbetriebenen Laubbläsern eine einjährige Gnadenfrist gewährt. Noch bis Frühling 2027 dürfen die Geräte benutzt werden. Im Herbst 2026 müssen die Geräte aber erstmals pausieren.

Von Oktober bis Dezember 2026 dürfen nur elektrische Laubbläser und -sauger benutzt werden, wie die Stadt Zürich am Mittwoch mitteilte. Die Polizeiverordnung tritt offiziell schon am 1. April 2026 in Kraft.
Ab dem 1. April 2027 müssen Interessierte dann eine Bewilligung für die Nutzung elektrischer Geräte beantragen, die benzinbetriebenen sind dann komplett verboten. Erlaubt bleiben elektrische Laubbläser bei Veranstaltungen, etwa der Street Parade, oder bei Baustellen.
Das Stadtzürcher Stimmvolk hatte der neuen Regelung im September 2025 zugestimmt. Fast 62 Prozent sagten Ja dazu. Der Kampf gegen die für viele nervigen Geräte dauerte in Zürich lange. Schon 2013 hatten die Grünen eine entsprechende Petition beim Stadtrat eingereicht.
Zur Abstimmung kam es, nachdem das Stadtparlament 2025 einem Vorstoss von Grünen und SP zugestimmt hatte. Dagegen gingen andere Parteien mit einem Referendum vor. Die Argumente der Bürgerlichen, die von «rot-grünem Irrsinn» und «Parodie der Demokratie» sprachen, verfingen bei den Stimmberechtigten aber nicht.





