Historisches Doppelbauernhaus bleibt geschützt

Nach einer fachlichen Prüfung bestätigt Volketswil die Schutzwürdigkeit der Chilegasse 9/11. Ein Gutachten stuft das Gebäude als bedeutenden Zeugen ein.

Wie die Gemeinde Volketswil berichtet, ist das Doppelbauernhaus an der Chilegasse 9/11 im kommunalen Inventar als kunst- und kulturhistorisches Schutzobjekt aufgeführt. Gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz können Grundeigentümer eine Überprüfung der Schutzwürdigkeit verlangen.
Ein solches Begehren stellten die entsprechenden Eigentümerschaften am 13. August 2025 an den Gemeinderat. Dieser prüfte die Schutzwürdigkeit anhand eines detaillierten Gutachtens eines Fachspezialisten für Schutzabklärung.
Das Gutachten stuft das Gebäude als bedeutenden baugeschichtlichen Zeugen und als wichtigen Bestandteil des historischen Ortskerns ein. Um das Doppelbauernhaus unter Schutz zu stellen, genehmigt der Gemeinderat den verwaltungsrechtlichen Vertrag vom 18. März 2026, dem die Eigentümerschaften bereits zugestimmt haben.
Massgebliche bauliche Änderungen erfordern künftig die Zustimmung der kommunalen Baubehörde. Diese öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung wird auch im Grundbuch eingetragen.





