Schlieren ZH: Stadtpersonal erhält 0,8 Prozent Teuerungsausgleich

Stadtkanzlei Schlieren
Der Stadtrat von Schlieren ZH gewährt dem Personal per 1. Januar 2027 einen Teuerungsausgleich von 0,8 Prozent. Dazu kommen individuelle Lohnanpassungen.

Gemäss der Personalverordnung der Stadt und der Schule Schlieren (PVO) gelten für die Teuerungszulagen und Reallohnerhöhungen die für das kantonale Personal anwendbaren Beschlüsse. Der Regierungsrat hat beschlossen dem Kantonspersonal per 1. Januar 2027 einen Teuerungsausgleich von 0,8 % zu gewähren.
Der Stadtrat folgt dem Regierungsrat und beschliesst, dem städtischen Personal für das Jahr 2027 ebenfalls einen Teuerungsausgleich von 0,8 % auszurichten. Zusätzlich zum Teuerungsausgleich werden 0.7% der Lohnsumme budgetneutral für individuelle Lohnanpassungen genehmig.






