Probleme bei Einzelinitiative für Pumptrack in Buchs ZH

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Regensdorf 03.07.2024 - 11:49

Wie die Gemeinde Buch ZH meldet, wurde der Stimmrechtsrekurs gegen den Beschluss zur Einzelinitiative «Fest installierter Pumptrack» gutgeheissen.

Die Gemeindeverwaltung Buchs (ZH).
Die Gemeindeverwaltung Buchs (ZH). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Bezirksrat Dielsdorf hat den Stimmrechtsrekurs gegen den Beschluss des Gemeinderats Buchs betreffend Einzelinitiative «Fest installierter Pumptrack» gutgeheissen.

Somit wird der Beschluss bezüglich Gültigkeitserklärung der Initiative des Gemeinderats vom 6. Mai 2024 aufgehoben.

Entsprechend ist die Abstimmung über die Einzelinitiative an der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2024 ungültig.

Investitionskosten von 300’000 Franken

Gemäss Text der Einzelinitiative sollen Einstellungskosten von 301’000 Franken ins Budget aufgenommen werden, wobei die Unterhaltskosten und die Teuerung sowie eventuelle weitere bauliche Massnahmen, wie beispielsweise öffentliche WC-Anlagen, in diesem Betrag eingeschlossen sind.

Im Einzelinitiativtext sind nebst den einmaligen Investitionskosten für die Erstellung des Pumptracks (neue einmalige Ausgaben) auch die Unterhaltskosten (neue wiederkehrende Ausgaben) in der Höhe von 301'000 Franken enthalten.

Da zweifelsfrei die wiederkehrenden Unterhaltskosten eines Pumptracks 1000 Franken übersteigen und diese nicht zu den Investitionskosten gezählt werden, sind die neuen einmaligen Investitionskosten von 300’000 Franken nicht erreicht.

Nicht im Finanzbefugnisbereich der Gemeindeversammlung

Somit liegt die Einzelinitiative betreffend die neuen einmaligen Investitionskosten für die Erstellung eines Pumptracks nicht im Finanzbefugnisbereich der Gemeindeversammlung, sondern vielmehr im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats.

Der Gemeinderat Buchs bedauert, dass dieses Geschäft nicht auf dem eingeschlagenen Weg weiterbearbeitet werden kann.

Mehr aus Unterland

Mehr aus Zürich

TT
14 Interaktionen
GC
8 Interaktionen