Dänikon erlässt Feuerverbot

    Gemeinde Dänikon
    Gemeinde Dänikon

    Regensdorf,

    Wegen hoher Brandgefahr sind in Dänikon ab 20. Juli 2026 offene Feuer und Feuerwerk bis auf Widerruf im ganzen Gemeindegebiet verboten.

    Im Dorfzentrum der Gemeinde Dänikon.
    Im Dorfzentrum der Gemeinde Dänikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Wie die Gemeinde Dänikon bekannt gibt, besteht aufgrund der seit mehreren Tagen vorherrschenden Trockenheit auf dem ganzen Gemeindegebiet von Dänikon derzeit eine erhöhte Brandgefahr. Deshalb gilt ab dem 20. Juli 2026 um 12 Uhr: Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Gemeindegebiet nicht mehr gestattet.

    Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Es wird erst aufgehoben, wenn sich die Brandgefahr aufgrund ausgiebiger und flächendeckender Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen, deutlich entschärft.

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