Urnenabstimmungen: Klare Linie festgelegt

Nau.ch Lokal
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Rapperswil-Jona,

Die Stadt Rapperswil-Jona vereinheitlicht die Praxis bei urnenpflichtigen Geschäften. Künftig gelangen Vorlagen direkt an die Urne.

Der Fluss Jona und daneben das Stadtverwaltungsgebäude Rapperswil-Jona.
Der Fluss Jona und daneben das Stadtverwaltungsgebäude Rapperswil-Jona. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Rapperswil-Jona informiert, hat der Stadtrat die Praxis bei Sachgeschäften, die gemäss Gemeindeordnung der Urnenabstimmung unterliegen, vereinheitlicht. Solche Vorlagen werden künftig direkt der Urne unterbreitet. Damit schafft der Stadtrat ein klares, einheitliches und nachvollziehbares Verfahren.

Der Stadtrat ist sich bewusst, dass diese Änderung Fragen zur Mitsprache auslöst. Er nimmt die Stellungnahme der Parteien und die darin geäusserten Bedenken ernst. Er anerkennt, dass mit der neuen Praxis die vorgängige Behandlung urnenpflichtiger Geschäfte an der Bürgerversammlung entfällt.

Am Grundsatzentscheid zur Vereinheitlichung der Praxis wird jedoch festgehalten. Die konkrete Ausgestaltung eines künftigen Formats für Information und Meinungsäusserung soll nach Abschluss der internen Klärungen auch mit den Parteien besprochen werden.

Klare Zuständigkeiten gemäss Gemeindeordnung

Auslöser für den Entscheid war die erneute Prüfung der bisherigen Praxis im Zusammenhang mit einer konkreten Vorlage. Dabei zeigte sich, dass die bisherige Handhabung zwar über Jahre angewendet wurde, jedoch nicht einheitlich und in ihrer konkreten Ausgestaltung nicht genügend präzise war.

Der Stadtrat kann eine urnenpflichtige Vorlage einer Bürgerversammlung unterbreiten. Diese kann eine Rückweisung, Verschiebung oder Änderung beschliessen. Die bisherige Praxis ging in ihrer konkreten Handhabung jedoch über diesen Rahmen hinaus und erwies sich deshalb rechtlich nicht als genügend klar.

Rechtliche Grundlage präzisiert

Dass ein Geschäft an die Urne überwiesen respektive eine Urnenabstimmung durch eine Ablehnung verhindert werden könnte, fällt nicht in die Kompetenz der Bürgerversammlung. Der Stadtrat hat daraus Konsequenzen gezogen und die Praxis per sofort angepasst.

An den gesetzlichen Zuständigkeiten wird damit nichts geändert. In der Gemeindeordnung ist festgelegt, welche Geschäfte der Bürgerversammlung und welche der Urnenabstimmung unterstehen. Mit dem Entscheid setzt der Stadtrat diese Zuständigkeiten konsequent und einheitlich um.

Öffentliche Meinungsbildung bleibt zentral

Gleichzeitig bleibt es dem Stadtrat wichtig, dass vor wichtigen Urnenabstimmungen eine breite öffentliche Meinungsbildung möglich ist. Vorgesehen ist deshalb weiterhin eine öffentliche Informations- und Meinungsäusserungsveranstaltung vor bedeutenden Urnenabstimmungen.

Dabei sollen nicht nur Informationen vermittelt, sondern auch unterschiedliche politische Positionen sichtbar werden, beispielsweise in Form eines Podiums oder einer öffentlichen Diskussionsrunde.

Ziel ist es, die politische Meinungsbildung vor wichtigen Urnenabstimmungen sichtbar, offen und breit abgestützt zu ermöglichen. Der Stadtrat will die Diskussion nicht einschränken, sondern in einem klaren Verfahren bewusst Raum dafür schaffen.

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