Neue Regeln für Baumängel stärken Bauherrenrechte

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Rapperswil-Jona,

In Eschenbach treten ab 1. Januar 2026 neue Regeln in Kraft: Bauherren und Käufer profitieren von längeren Rügefristen und verbindlichem Nachbesserungsrecht.

Tradition in der Gemeinde: Das Custorhaus in Eschenbach (SG).
Tradition in der Gemeinde: Das Custorhaus in Eschenbach (SG). - Nau.ch / Kilian Marti

Wie die Gemeinde Eschenbach mitteilt, sieht die Änderung des Obligationenrechts (OR) vom 20. Dezember 2024 wichtige Anpassungen und Verbesserungen für die rechtliche Stellung der Bauherren und Immobilienkäufer bei Baumängeln vor.

So kann die Bauherrschaft ihre Rechte künftig einfacher wahrnehmen, wenn Bauunternehmer ihre Arbeit mangelhaft erledigen. Namentlich werden die Rügefristen für offene und versteckte Mängel auf neu 60 Tage seit Ablieferung des Werks beziehungsweise Entdeckung des Mangels verlängert.

Diese Fristen können vertraglich nicht verkürzt werden. Ausserdem kann das Nachbesserungsrecht für Baumängel vertraglich nicht mehr ausgeschlossen werden.

Das soll nicht nur bei Bauwerkverträgen gelten, sondern auch beim Kauf von Grundstücken mit Neubauten, die noch zu errichten sind oder die innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Verkauf erstellt wurden. Diese Änderungen treten per 1. Januar 2026 in Kraft.

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