Meienhaldenstrasse: Nur zwei Bäume müssen weichen

Für das Bauprojekt an der Meienhaldenstrasse hatten ursprünglich vier Bäume gefällt werden müssen. Ein neues Gutachten zeigt: Zwei Bäume dürfen bleiben.

Wie die Stadt Rapperswil-Jona schreibt, laufen seit dem 21. April 2025 an der Meienhaldenstrasse die Bauarbeiten zur Verlegung einer neuen Hangleitung.
Ursprünglich war vorgesehen, dass dafür vier Bäume gefällt werden müssen. Ein aktuelles Gutachten zeigt nun: Zwei der Bäume können erhalten bleiben.
Neue Lösung am nachhaltigsten und wirtschaftlich sinnvollsten
Aufgrund einer privaten Überbauung an der Meienhaldenstrasse muss ein Hauptsammelkanal für Mischwasser verlegt werden. Entlang der neuen Linienführung stehen mehrere Bäume, die teilweise sehr nah an der neuen Leitung liegen.
Um Wurzeleinwuchs und Schäden an der Leitung zu vermeiden, muss in der Regel ein Abstand von 2,50 Metern zwischen Bäumen und Leitungen eingehalten werden. In der ursprünglichen Planung war deshalb die Fällung von vier Bäumen vorgesehen – ein Schritt, den die Stadt sehr bedauert hätte.
Im Rahmen der Projektplanung wurden deshalb Varianten der Linienführung der neuen Leitung geprüft und gegeneinander abgewogen. Aufgrund der topografischen Verhältnisse erwies sich jedoch die nun umgesetzte Linienführung als die nachhaltigste und wirtschaftlich sinnvollste Lösung.
«Wenn immer möglich, versuchen wir bei all unseren Bauprojekten, die Fällung von Bäumen zu verhindern», sagt Ueli Dobler, Vorsteher des Ressorts Bau und Liegenschaften. «Daher haben wir auch hier intensiv nach Alternativen gesucht – und diese nun gefunden.»
Gutachten zeigt alternative Lösung auf
Ein Gutachten, das der Stadt mittlerweile vorliegt, zeigt: Einer der Bäume kann gerettet werden, indem die Äste entsprechend zurückgeschnitten und der Wurzelbereich mit einem sogenannten «Geotextil» geschützt wird.
Bei einem zweiten Baum kann dank einer alternativen Zugangslösung für die Bauarbeiten auf eine Fällung verzichtet werden. Diese Arbeiten werden durch die externen und unabhängigen Spezialisten, welche das Gutachten erstellt haben, begleitet.
Pilzbefall und bautechnische Gründe machen zwei Fällungen nötig
Während für zwei Bäume geeignete Lösungen gefunden werden konnten, stellt das Gutachten jedoch auch fest, dass zwei weitere dennoch gefällt werden müssen.
Einer der betroffenen Bäume weist Faulstellen und einen Pilzbefall auf, was eine Entfernung aus Sicherheitsgründen erforderlich macht – unabhängig vom Bauprojekt. Beim anderen lässt sich die Fällung aus bautechnischen Gründen nicht vermeiden. Nur so kann ein zuverlässiger und langfristig sicherer Betrieb des Hauptsammelkanals gewährleistet werden.
Für die beiden zu fällenden Bäume sind Ersatzpflanzungen vorgesehen.