Fällanden bespricht neuen Standort für Flüchtlingsunterkunft

Gemeinde Fällanden
Gemeinde Fällanden

Maur 26.07.2024 - 13:46

Wie die Gemeinde Fällanden informiert, soll die Gemeindeversammlung am 27. November 2024 über einen Kredit zur Flüchtlingsunterbringung entscheiden.

Das Gemeindehaus in Fällanden.
Das Gemeindehaus in Fällanden. - Nau.ch / Simone Imhof

Am 25. Juli 2024 wurde in Fällanden eine ausserordentliche Gemeinderatssitzung durchgeführt, betreffend dem Thema: Neue Flüchtlingsunterkunft.

An dieser Sitzung wurde entschieden, den Kredit für die Flüchtlingsunterbringung an der Gemeindeversammlung vom 27. November 2024 den Fällander Stimmberechtigten zur Beschlussfassung vorzulegen. Die vertiefte Standortevaluation, die der Gemeinderat Ende 2023 vorgenommen hatte, diente als Grundlage für die Diskussion.

Bei dieser Evaluation wurden alle gemeindeeigenen Grundstücke, die sich in der Bauzone befinden, auf deren Eignung als möglicher Standort für die Wohncontainer analysiert. Aufgrund der inzwischen veränderten Ausgangslage wurde die bestehende Standortevaluation überarbeitet und die Standorte neu bewertet.

Sämtliche bisher betrachteten «Schulstandorte», wie etwa die Spielwiese Schulhaus Lätten, fielen dabei aufgrund des dringend benötigten Schulraumbedarfs als ungeeignet bzw. nicht verfügbar ausser Betracht und wurden nicht weiterverfolgt.

Die verbleibenden Standorte

Auch weitere Standorte, die dann zumal teilweise als bedingt geeignet beurteilt wurden, erwiesen sich bei erneuter Betrachtung als ungeeignet. Von allen evaluierten Standorten verblieben noch vier Grundstücke, die der Gemeinderat Fällanden an seiner Sitzung intensiv diskutierte.

Infolge veränderter Rahmenbedingungen und neuer Tatsachen, insbesondere der aktuellen politischen Realisierbarkeit, hat der Gemeinderat Fällanden nach Abwägung aller Vor- und Nachteile entschieden, der Gemeindeversammlung das Grundstück Bachwis als neuen Standort für die Erstellung der Wohncontainer vorzuschlagen.

Diese Neubeurteilung der Standortwahl basiert auf der erneuten Erhöhung der Aufnahmequote per 1. Juli 2024 sowie auf dem Umstand, dass die bis zum 30. Juni 2024 gültige Quote von 1,3 % nur aufgrund von Zwischennutzungen erfüllt werden konnte. Das heisst, dass die fehlenden Unterbringungsmöglichkeiten nicht auf dem freien Wohnungsmarkt beschafft werden konnten.

Neue Unterbringungsplätze

Es handelt sich hierbei um Wohnungen, die voraussichtlich in den nächsten ein bis zwei Jahren abgerissen werden und somit nicht langfristig zur Verfügung stehen. Per 1. Juli 2024 wurde zudem das Aufnahmekontingent für die Gemeinden des Kantons Zürich von 1,3 % auf 1,6 % der Einwohnerzahl erhöht, was für die Gemeinde Fällanden eine zusätzliche Aufnahmepflicht von 30 Personen bedeutet.

Mit der Aufnahmepflicht von 1,6 % der Einwohnerzahl muss die Gemeinde Fällanden neu insgesamt 153 Personen aufnehmen. Dieses Kontingent wird aktuell um 30 Personen unterschritten, was bedeutet, dass 30 weitere Personen untergebracht werden müssen, die der Kanton der Gemeinde jederzeit zuweisen kann.

Hinzu kommen die 32 Personen in Zwischennutzungen, sodass in absehbarer Zeit insgesamt 62 Unterbringungsplätze fehlen. Weiter kann eine erneute Erhöhung der Aufnahmequote künftig nicht ausgeschlossen werden.

Diese Tatsachen haben den Gemeinderat bewogen, das Grundstück Bachwis als Standort für zu erstellenden Unterkunftsmöglichkeiten zu wählen. Die wachsende Zahl an Flüchtlingen erfordert ein Potenzial für ein grösseres Bauvolumen, was im Letzacher nicht möglich ist. Zudem wäre die Baubewilligung im Letzacher auf fünf Jahre befristet, was die Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung nicht abschliessend löst.

Gemeinderat berücksichtigt politische Erfahrungen

Grundsätzlich verfolgt der Gemeinderat jedoch weiterhin das Ziel einer dezentralen Unterbringung der Flüchtlinge. Neben diesen sachlichen Gründen ist auch die gemachte politische Erfahrung in den letzten gut 12 Monaten wesentlich in die Entscheidungsfindung eingeflossen.

Ein sehr siedlungsnaher Standort beurteilt der Gemeinderat als an der Gemeindeversammlung chancenlos und beantragt diesen daher nicht. Mit der Verabschiedung des Geschäfts zuhanden der Gemeindeversammlung werden Mitte September 2024 alle damit zusammenhängenden Dokumente aufbereitet und auf der Gemeindehomepage öffentlich zugänglich gemacht.

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