Wegen Japankäfer: Bewässerungsverbot für Rasenflächen

Nau.ch Lokal
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Kloten,

Um die Ausbreitung des Japankäfers zu stoppen, besteht für die Stadt Opfikon vom 1. Juni bis 30. September ein Bewässerungsverbot für Rasen und Grünflächen.

Der Hardwald in Opfikon.
Der Hardwald in Opfikon. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Opfikon informiert, wurde in Kloten im Juli 2023 erstmals eine Population von Japankäfern entdeckt. Der gebietsfremde Käfer kann grosse Schäden an Kulturpflanzen und Grünflächen anrichten.

Nun wurden vereinzelte Japankäfer ausserhalb des Stadtgebiets von Kloten, in unmittelbarer Nähe der Stadtgrenze gefunden. Um die Population zu tilgen, hat der Kanton Zürich am 28. April 2026 mit einer Verfügung verbindliche Massnahmen beschlossen. Diese gelten vom 1. Juni bis am 30. September 2026 und betreffen auch die Stadt Opfikon.

Bewässerungsverbot im Befallsgebiet

Besonders von Bedeutung ist das Verbot zur Bewässerung von Rasen- und Grünflächen, welches die Stadt Opfikon betrifft (ausgenommen Glattpark und Sportanlage Au).

Vom 1. Juni bis zum 30. September 2026 gelten in Opfikon besondere Vorschriften zur Eindämmung des Befalls. Im Stadtgebiet ohne Glattpark und Sportanlagen, dem sogenannten Befallsherd, ist die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen untersagt.

Das Giessen von Pflanzen im Garten sowie auf Balkonen bleibt hingegen erlaubt, sofern sich in den Töpfen und Beeten keine Gräser befinden.

Regeln für Grüngut und Entsorgung

Für das gesamte Stadtgebiet von Opfikon, also sowohl im Befallsherd als auch in der Pufferzone, gilt zudem, dass Grüngut die Pufferzone nicht verlassen darf. Damit soll eine weitere Ausbreitung verhindert werden.

Die wöchentliche Grüngutabfuhr ist nicht betroffen, da die Vorgaben des Kantons eingehalten werden können. Die Grünabfuhr erfolgt wie bisher.

Das Grüngut wird in die AXPO Kompogasanlage in Bachenbülach gebracht – diese liegt ebenfalls in der Pufferzone und behandelt das Grüngut separat nach Vorgaben des Kantons.

Vorgaben für Entsorgung

Wer die städtisch organisierte Grüngutabfuhr nicht in Anspruch nimmt, muss sicherstellen, dass das Grüngut innerhalb der Pufferzone entsorgt wird und die Vorgaben des Kantons eingehalten werden.

Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder ähnlichem Substrat dürfen nur transportiert oder verkauft werden, wenn die Anforderungen erfüllt sind. Pflanzen, die ohne Erde produziert wurden, sind nicht betroffen.

Auch 2026 wird der Kanton Zürich in Opfikon wieder Lockfallen aufstellen, um die Ausbreitung des Käfers zu überwachen.

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