Gemeinde Bassersdorf plant neue Unterkünfte für Asylsuchende

Nau.ch Lokal
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Kloten 20.06.2024 - 15:08

Wie die Gemeinde Bassersdorf berichtet, werden zwei Sozialbauten für Asylsuchende und Schutzbedürftige mit je rund 50 Unterbringungsplätzen errichtet.

Die historische Schmitte Bassersdorf.
Die historische Schmitte Bassersdorf. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Der geplante Sozialbau im Ufmatten-Quartier ist als Holzelementbau konzipiert und kann bei Bedarf verschoben oder umgenutzt werden.

Der Standort wurde sorgfältig ausgewählt und bietet mit Land der Gemeinde, zonenkonformer Lage und ausreichender Fläche optimale Voraussetzungen für das geplante Projekt.

Kosten für den Sozialbau

Die Kosten für den Sozialbau im Ufmatten-Quartier belaufen sich auf 4,98 Millionen Franken.

Das Bauland wird mit 1,01 Millionen Franken veranschlagt und stellt ein Bestandteil des Verpflichtungskredits dar.

Diese Parzelle befindet sich bereits im Eigentum der Gemeinde und muss bis zur Realisierung vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen überführt werden.

Sozialbau wirtschaftliche Lösung

Falls in Bassersdorf nicht genügend Unterbringungsräumlichkeiten zur Verfügung stehen, muss die Gemeinde für Asylsuchende teure Wohnungen und Hotelräumlichkeiten mieten oder Sozialhilfebeziehende im Durchgangswohnheim der Heilsarmee unterbringen.

Die Vollkosten je Betreuungsplatz betragen bei dieser Variante durchschnittlich rund 1050 Franken pro Monat.

Im Vergleich mit dieser Variante fallen pro Betreuungsplatz im neuen Sozialbau der Gemeinde weniger Kosten an.

Bei einer Auslastung von 85 Prozent und einer Nutzungsdauer von 20 Jahren betragen die Kosten pro Betreuungsplatz rund 810 Franken pro Monat.

Aufwendige Wohnungssuchen entfallen

Des Weiteren entfallen aufwendige Wohnungssuchen sowie Umzugskosten und es besteht ebenso eine bessere Planungssicherheit seitens der Gemeinde.

Für die Erfüllung der Aufgaben im Asylbereich erhält die Gemeinde Bassersdorf pro unterstützte Person eine Pauschale zur Deckung der Betreuungs- und Unterbringungskosten gestützt auf die Asylfürsorgeverordnung.

Diese der Gemeinde zustehende Entschädigung beträgt monatlich rund 1100 Franken pro Person aus dem Asylbereich.

Für anerkannte Flüchtlinge werden die effektiven Kosten entschädigt.

Optimierte Standortauswahl für den zweiten Sozialbau

Für den zweiten Sozialbau konnten nach einer Evaluation die bestehenden Standorte auf drei Grundstücke reduziert werden.

Das gemeindeeigene Grundstück mit der Zivilschutzanlage Sagi, das Kantonsgrundstück beim Kompetenzzentrum Pflege und Gesundheit (KZU) sowie ein gemeindeeigenes Grundstück in Baltenswil.

Anfrage beim Kanton

Aktuell ist ebenfalls eine Anfrage beim Kanton hängig, ob und unter welchen Rahmenbedingungen Kantonsland für eine Unterkunft auf dem Gemeindegebiet von Bassersdorf zur Verfügung stehen würde.

Je nach Ergebnis dieser Klärung kann sich die Anzahl möglicher Standorte reduzieren oder erhöhen.

Aufgrund der aktuellen Situation konnte für den zweiten Standort noch keine endgültige Entscheidung getroffen werden.

Aufnahmequote ist markant gestiegen

Die Gemeinde Bassersdorf ist gesetzlich dazu verpflichtet, einer vom Kanton definierten Anzahl von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen Unterkunft zu gewähren.

Die Gemeinde kann dieser Verpflichtung per 1. Juli 2024 nicht mehr vollständig nachkommen, da nicht genügend Asyl- und Notunterbringungsplätze zur Verfügung stehen.

Denn in den letzten drei Jahren hat sich die gesetzlich vorgeschriebene Aufnahmequote für Asylsuchende markant erhöht.

Während vor drei Jahren noch 58 Geflüchtete untergebracht werden mussten, ist Bassersdorf ab diesem Sommer verpflichtet, 192 Asylsuchende aufzunehmen.

Strategie der dezentralen Unterbringung stösst an Grenzen

Es ist nicht auszuschliessen, dass diese Zahl in naher Zukunft noch steigen wird.

Die bisher bewährte Strategie der dezentralen Unterbringung in gemeindeeigenen Liegenschaften oder Mietwohnungen ist längst an ihre Grenzen gestossen.

Der zusätzliche Bedarf an Mietwohnungen konnte in den letzten Monaten oft nur durch befristete Mietverhältnisse sichergestellt werden.

Konkurrenzsituation um günstigen Wohnraum

Gleich mehrere dieser befristeten Mietverträge laufen im Jahr 2024 aus.

Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts gestaltet sich auch die Suche nach Ersatzwohnungen äusserst schwierig.

Dies führt zu einer Konkurrenzsituation mit wohnungssuchenden Familien und Menschen mit niedrigem Einkommen um günstigen Wohnraum.

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