100 km/h im 60er: Raser-Grosi beschwert sich über zu hohe Busse

Ganze 46 Kilometer pro Stunde zu schnell war eine Seniorin im letzten August in Winterthur. Vor Gericht beklagt die 83-Jährige die gepfefferte Raser-Busse.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine 83-jährige Lenkerin wurde mit 106 statt 60 km/h in Winterthur geblitzt.
- Das Gericht verhängt eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse von 3300 Franken.
- Das Strassenverkehrsamt hat der Seniorin den Führerausweis für sechs Monate entzogen.
Eine 83-jährige Frau wurde letzten August in Winterthur mit 46 km/h zu viel geblitzt. Nun stand sie vor Gericht.
Die elegante Seniorin erschien am Freitag vor dem Bezirksgericht Winterthur. Sie trug ein schwarzes Kostüm und wirkte alles andere als das Klischee eines Schnellfahrers. Laut dem «Tages-Anzeiger» sind Schnellfahrer meist männlich und unter 65 Jahren.
Die Statistik des Bundesamtes für Strassen (Astra) bestätigt das. Von knapp 32'000 Ausweisentzügen wegen zu schnellen Fahrens betrafen weniger als ein Fünftel Frauen. Nur gut 100 dieser Frauen waren älter als 75 Jahre.
106 km/h statt 60 auf der Zürcherstrasse
Die 83-Jährige wurde bei einer der gefährlichsten Kreuzungen in Winterthur geblitzt. Sie fuhr 106 km/h, erlaubt waren nur 60 km/h. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten und eine Busse von 5460 Franken.

Die Seniorin erklärte, sie habe ihre Tochter besucht und sei auf dem Heimweg gewesen. Sie betonte: «Ich hatte es nicht eilig.» Ein Auto habe sich von hinten genähert, deshalb habe sie beschleunigt, sagte sie vor Gericht.
Der Richter fragte nach der Motorleistung ihres Mercedes. Die Seniorin meinte: «Das Auto ist gar nicht so stark. Ich hätte es lieber etwas stärker gehabt.»
Strafe gemildert – Führerausweis weg
Die Lenkerin wusste, dass an dieser Stelle ein Blitzer steht. Der Richter betonte, dass der Blitzer an einer der gefährlichsten Kreuzungen platziert sei.
Das Gericht entschied sich dennoch für eine mildere Strafe. Es verhängte eine bedingte Geldstrafe von 16'500 Franken sowie eine Busse von 3300 Franken. Während der zweijährigen Probezeit muss sie die Geldstrafe nur zahlen, wenn sie erneut auffällig wird.
Der Richter erklärte, dass die Strasse an dieser Stelle zweispurig sei und kein Gegenverkehr bestehe. Das senke das Unfallrisiko, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Gericht zeigt Milde – Enkelin fährt den Mercedes
Das Gericht berücksichtigte, dass die Seniorin geständig war und nie zuvor auffällig wurde.
Das Strassenverkehrsamt entzog der 83-Jährigen den Führerausweis für sechs Monate.
Die Seniorin nahm es gelassen: «Meine Enkelin darf momentan den Mercedes fahren. Ich bin mit dem ÖV unterwegs und lerne etwas dabei.»