Richterswil setzt neue Markierungen in Tempo-30-Zonen

Die Gemeinde Richterswil erhöht die Verkehrssicherheit in Tempo-30-Zonen mit FGSO- und «30»-Markierungen und beobachtet die Situation weiterhin.

Wie die Gemeinde Richterswil mitteilt, sehen die gesetzlichen Vorgaben in Tempo-30-Zonen grundsätzlich keine Fussgängerstreifen vor. Der Grundgedanke einer Tempo-30-Zone ist, dass Fussgänger die Strasse überall queren können, ohne weite Umwege zu einem Fussgängerstreifen machen zu müssen.
Fussgängerstreifen könnten in diesen Zonen die gewünschte Verkehrsberuhigung beeinträchtigen, da sie den Fokus auf Vortrittsrechte legen würden. Gemäss Verordnung sind Fussgängerstreifen deshalb nur in Ausnahmefällen zulässig, namentlich bei Schulen, Kindergärten oder Heimen.
Bei einem Fussgängerstreifen ist es Fussgängerinnen und Fussgängern nämlich verboten, die Strasse innerhalb von 50 Metern davor und danach zu überqueren, was dem Konzept einer Tempo-30-Zone im Normalfall widerspricht.
Richterswil erhöht Verkehrssicherheit mit Markierungen
Die Gemeinde Richterswil hält sich an diese Vorgaben. Gleichzeitig werden nun – wo sinnvoll – ergänzende Massnahmen wie die neuen FGSO-Markierungen umgesetzt, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Eine weitere solche Massnahme ist bei der Kreuzung Boden-/Reidholzstrasse umgesetzt worden.
Zusätzlich wurden in den vergangenen Tagen innerhalb der Tempo-30-Zonen neue «30»-Markierungen angebracht, um die Verkehrsteilnehmenden an die Geschwindigkeitsbeschränkung zu erinnern.
Das Ressort Sicherheit und Einwohnerwesen beobachtet die Situation weiterhin aufmerksam. Ziel ist es, die Sicherheit im Strassenverkehr bestmöglich zu gewährleisten.