Gemeinde fordert Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zone zurück

Nach einer Petition mit 851 Unterschriften beantragt Thalwil beim Kanton die Wiederherstellung von Fussgängerstreifen an wichtigen Übergängen trotz Tempo 30.

Wie die Gemeinde Thalwil mitteilt, mussten mit der Umsetzung der Tempo 30-Zone an der Thalwiler Gotthardstrasse und den angrenzenden Gemeindestrassen im Laufe des Jahres 2024, aufgrund der Vorgaben von Bund und Kanton, auch die jeweiligen Fussgängerstreifen entfernt werden.
Fussgänger dürfen dadurch die betreffenden Strassen an allen Stellen zwar überqueren, allerdings ohne dass die besonderen Vortrittsrechte gelten, die ein Fussgängerstreifen garantiert.
Während diese Umstände für Erwachsene und ältere Jugendliche normalerweise keine Probleme darstellen, können diese individuellen Querungen bei Kindern, Betagten und körperlich eingeschränkten Personen zu gefährlichen und missverständlichen Situationen führen.
Besondere Vortrittsbedürfnisse
Ende Februar 2025 reichten zwei Thalwilerinnen bei der Gemeinde Thalwil eine Petition zur «Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger im Zentrum von Thalwil» ein.
Darin fordern die beiden Petitionärinnen sowie 851 weitere Unterzeichnende, dass sämtliche Fussgängerstreifen vor den Passerellen Süd und Nord sowie an der Kreuzung der Schwandel- und der Alten Landstrasse vor der Migros wiederhergestellt werden, respektive erhalten bleiben.
Der Thawiler Gemeinderat unterstützt die Forderung der Petition und hat daher beschlossen, bei der Kantonspolizei Zürich mit Nachdruck die entsprechenden Verfügungen zu beantragen. Er fordert, dass er im Bereich der Übergänge zum Bahnhof an der Gotthardstrasse wieder Fussgängerstreifen installieren kann und im Kreuzbereich der Alten Landstrasse/Schwandelstrasse die bestehenden Fussgängerstreifen belassen werden können – dies trotz der geltenden Tempo-30-Zone.
Die Kantonspolizei hat in Ausnahmefällen die Möglichkeit, die bestehenden gesetzlichen Vorschriften aufzuheben, falls «besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgängerinnen und Fussgänger dies erfordern».