Bestattungen für Heimbewohner wird erleichtert

Gemeinde Wangen-Brüttisellen
Gemeinde Wangen-Brüttisellen

Dübendorf,

Wangen-Bruettisellen erlaubt künftig Bestattungen für Heimbewohner, die fünf Jahre vor Heimeintritt in der Gemeinde gelebt haben, ohne Bewilligung.

Info-Aushang der Gemeinde Wangen-Brüttisellen.
Info-Aushang der Gemeinde Wangen-Brüttisellen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Gemeinde Wangen-Bruettisellen mitteilt, hat der Gemeinderat einer Neuregelung für das Bestattungswesen für Heimbewohner zugestimmt.

Diese ermöglicht, dass ehemalige Einwohner von Wangen-Brüttisellen, welche während mindestens fünf Jahren vor dem Heimeintritt ununterbrochen in Wangen-Brüttisellen gelebt haben, ohne Bewilligung auf dem Friedhof Wangen-Brüttisellen bestattet werden können.

Sobald die Friedhof- und Bestattungsverordnung beziehungsweise die Gebührentarife der Gemeinde Wangen-Brüttisellen rechtskräftig angepasst sind, tritt diese Neuregelung in Kraft.

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