Geroldswil erklärt korrekten Umgang mit invasiven Neophyten
Dietikon 18.06.2024 - 13:59
Wie die Gemeinde Geroldswil mitteilt, gibt es einige Regeln für die Entsorgung von invasiven Neophyten, die zu beachten sind.
Sie sehen schön aus, duften zuweilen betörend, doch sie schaden der Umwelt.
Die Rede ist von invasiven gebietsfremden Pflanzen arten, auch invasive Neophyten genannt.
Zu ihnen zählen beispielsweise die Goldrute, das Drüsige Springkraut, der Sommerflieder, der Kirschlorbeer oder der Riesenbärenklau.
Aus den Gärten verbreiten sie sich in benachbarte naturnahe Flächen wie etwa Wiesen und Wälder und verdrängen dort einheimische Arten.
Invasive Neophyten werden ausgerissen und entsorgt
Vielerorts werden invasive Neophyten nun von Privatgärtnern und Grundstücksbesitzern zurückgeschnitten, ausgerissen und entsorgt.
Dabei gibt es jedoch einige Regeln zu beachten, denn sonst trägt man unter Umständen sogar noch zu ihrer weiteren Verbreitung bei.
Die Samenstände sollen abgeschnitten werden
Viele invasive Pflanzen produzieren jedes Jahr Hunderte oder gar Tausende von Samen, die sich leicht mit dem Oberflächenwasser oder mit dem Wind verbreiten.
Bevor es so weit kommt, sollten die Samenstände abgeschnitten werden. Am besten macht man das gleich nach dem Verblühen der Pflanze.
Ebenso sollte man bei Pflanzen, die sich über Wurzeln und Ausläufer vermehren, professionell eingebaute Wurzelsperren verwenden und Ausläufer jedes Jahr zurückschneiden.
Illegales Deponieren von Grüngut ist weitere Gefahr
Invasive Arten dürfen nicht am Waldrand oder im Wald deponiert werden.
Ganz allgemein gilt: Grüngut als Abfall und das Ablagern von Abfällen ausserhalb von Deponien ist verboten.
Zudem können Pflanzenteile wie Wurzeln, Ausläufer oder manchmal sogar Astabschnitte neu austreiben und zu einer neuen Pflanze heranwachsen.
Auf diese Weise werden invasive Neophyten in ihrer Ausbreitung gefördert.
Vorgaben bei der Kompostierung
Generell kann oberirdisches Material wie Stängel oder Blätter zu Hause auf dem Kompost entsorgt werden.
Alle vermehrungsfähigen Teile wie Samen, Blüten, Früchte, Wurzeln und Ausläufer sollten jedoch in eine professionelle Kompostier- oder Vergärungsanlage gebracht werden.
Durch die dort herrschende hohe Temperatur wird sichergestellt, dass alle Pflanzenteile absterben.
Entsorgung via Kehrichtverbrennung
Manchmal reicht aber auch das nicht aus. In diesem Fall müssen die Pflanzenteile via Abfallsack der Kehrichtverbrennung zugeführt werden.
Das betrifft die Wurzeln und Ausläufer von Asiatischen Knötericharten und vom Essigbaum sowie die ganze Pflanze der Ambrosia, des Riesenbärenklaus und des Schmalblättrigen Greiskrauts.