Geroldswil: Bäume und Sträucher bis 15. September zurückschneiden

Wer in Geroldswil ein Grundstück an einer Strasse oder einem Weg besitzt, muss Bäume, Hecken und Sträucher bis am 15. September 2026 zurückschneiden.

Die Eigentümer von Grundstücken entlang öffentlicher Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Wegraum hineinragen, bis spätestens 15. September 2026 zurückzuschneiden. Dabei sind folgende Vorschriften zu beachten:
Bepflanzungen dürfen nicht über die Strassengrenze ins Strassengebiet oder auf den Gehweg ragen.
Über Strassen muss das Lichtraumprofil bis auf eine Höhe von mindestens 4.50m dauerhaft frei-gehalten werden.
Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2.65m betragen.
Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamenschilder dürfen nicht überwachsen sein.
Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und ein solcher von 3 m gewährleistet sein.
Gehweg- und Strassenabschlüsse müssen sichtbar sein und freigehalten werden.
Die Bedienung der Hydranten muss allseitig gewährleistet sein. (Verkehrserschliessungsverordnung VErV § 20 sowie Anhang 3 und 5)





