Regensberg bewilligt die Markierung von weiteren Parkplätzen
Dielsdorf 22.08.2022 - 21:38
Wie die Gemeinde Regensberg informiert, werden weitere Parkplätze beim Parkplatz Linden/Lägern markiert. Der entsprechende Kredit wurde bewilligt.
Der Parkplatz Linden/Lägern ist im Eigentum der politischen Gemeinde Regensberg. Es handelt sich um die Grundstück-Nummer 860 in Regensberg. Abklärungen haben ergeben, dass weitere Parkfelder markiert werden können. Der Parkplatz ist am Wochenende oftmals ausgeschöpft, da der Planetenweg und die Hochwacht viele Touristen anlockt. Es erscheint daher sinnvoll, weitere Parkfelder zu markieren. Der am Parkplatz angrenzende Landwirt (Grundstück-Nummer 513) ist mit der Markierung von weiteren Parkfelder grundsätzlich einverstanden.
Im Notfall müssten wenige Parkfelder für einen halben Tag oder für einen ganzen Tag abgesperrt werden, falls der Mähdrescher zum Einsatz kommt. Gemäss dem Forst wird auf dem Parkplatz grundsätzlich nicht gewendet. Die Schleppkurve wird daher nicht benötigt. Falls 18 Meter Langholz transportiert wird, könnte im Notfall der Parkplatz für einen halben Tag oder einen ganzen Tag abgesperrt werden.
Der Gemeinderat bewilligt die Markierung beim Parkplatz Linden/Lägern
Der Auftrag wird an die Firma Klemmfix AG, Volketswil, zum günstigeren Preis erteilt. Der Parkplatz für Gehbehinderte muss signalisiert (Signal Nummer 4.17 (Parkieren gestattet) mit Zusatz 5.14 (Gehbehinderte)) und in gelber Farbe mit dem Symbol 5.14 (Gehbehinderte) markiert werden. Der Parkplatz soll für Kleinfahrzeuge mit einer entsprechenden Tafel signalisiert werden.
Im Budget 2022 sind keine Kosten für diese Markierungsarbeiten eingestellt. Die Ausgabe liegt in der Finanzkompetenz des Gemeinderates. Der Gemeinderat bewilligt die Markierung beim Parkplatz Linden/Lägern, Grundstück-Nummer 860 (vier Parkplätze, ein Kleinparkplatz und ein Behindertenparkplatz).
Für die Markierung der Parkfelder wird der notwendige Kredit in Höhe von 1100 Franken inklusive Mehrwertsteuer bewilligt. Eine entsprechende Information hat an das Gemeindewerk frühzeitig zu erfolgen.