Grundeigentümer in Laufen-Uhwiesen müssen Bepflanzung kürzen

Nau.ch Lokal
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Zürcher Weinland,

Wie die Gemeinde Laufen-Uhwiesen berichtet, sind Grundeigentümer angehalten, bis 15. Juli 2022 Bäume und Sträucher an öffentlichen Strassen zurückzuschneiden.

Gartenschere
Eine handelsübliche Gartenschere (Symbolbild) - Pixabay

Gemäss der Verkehrserschliessungsverordnung sind die erforderlichen Sichtbereiche an Strassenverzweigungen und Ausfahrten innerortsdauernd freizuhalten. Die Verkehrserschliessungsverordnung schreibt vor, dass der Lichtraum in der Höhe im Fahrbahngebiet mindestens 4,5 Meter zu betragen hat.

Bei Rad- und Fusswegen kann der Lichtraum bis auf eine Höhe von 2,65 Meter verkleinert werden. Die erwähnten Sichtbereiche und Lichtraumprofile sind aus Sicherheitsgründen dauernd freizuhalten.

Die Gemeinde Laufen-Uhwiesen erinnert an die erwähnten Vorschriften und ersucht alle Grundeigentümer, die Bäume und Sträucher an besagten Stellen auf die genannten Masse bis spätestens 15. Juli 2022 zurückzuschneiden.

Nach dem erwähnten Termin wird das Gemeindewerk überall dort, wo dieser Aufruf unbefolgt bleibt, die Arbeiten auf Kosten der Säumigen ausführen.

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