Gemeindebehörden in Truttikon sind bestätigt
Zürcher Weinland 22.02.2022 - 21:40
Wie die Gemeinde Truttikon mitteilt, blieben bis am 21. Februar 2022 die Wahlvorschläge unverändert. Bei den Behördenwahlen kam die «Stille Wahl» zur Anwendung.
Die Gemeindebehörden sind in stiller Wahl bestätigt worden. Bis zum Ablauf der zweiten Frist am 21. Februar 2022 sind keine zusätzlichen Wahlvorschläge eingegangen und niemand hat die Kandidatur zurückgezogen. Deshalb freut sich die Gemeinde über das Vertrauen, das ihr die Truttiker Stimmbürger zukommen liessen.
Trotzdem werden die Stimmberechtigten in der nächsten Woche noch ein Stimm- und Wahlcouvert erhalten, denn bei der Wahl der Oberstufenschulpflege ist eine stille Wahl nicht vorgesehen.
Information zu dem Behördenwahlen 2022
Am 20. Dezember 2021 hat der Gemeinderat die Wahlanordnung für die Gemeindebehörden-Erneuerungswahl die Wahl angeordnet. Bis zum Ablauf der ersten Frist am 11. Februar 2022 sind für alle drei Behörden (Gemeinderat, Rechnungsprüfungskommission, Primarschulpflege) je fünf Wahlvorschläge für Mitglieder und je ein Präsident vorgeschlagen worden.
Am 2. Februar 2022 fand im Gemeindesaal die Wählerversammlung statt. Dabei wurde festgestellt, dass die Gemeinde zu wenig deutlich kommuniziert hat, dass bei Erneuerungswahlen in Truttikon die «Stille Wahl» in der Gemeindeordnung zur Anwendung kommt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Das bedeutet, dass die vorgeschlagenen Personen als gewählt zu erklären sind, wenn gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagenen wurden, als Stellen zu besetzen sind und die zunächst Vorgeschlagenen mit den definitiv Vorgeschlagenen übereinstimmen (§ 54 Abs. 1 GPR). Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, sind die betreffenden Personen als in der stillen Wahl gewählt zu erklären und für die noch freien Sitze, falls es solche gibt, ist ein Wahlgang mit einem leeren Wahlzettel durchzuführen (§ 54 Abs. 2 GPR).
Aktuell sind für den Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission je fünf Personen vorgeschlagen. Falls es keine Änderungen gibt, werden diese nach der zweiten Frist als gewählt erklärt. Am 14. Februar wird der Gemeinderat die zweite Frist von sieben Tagen festsetzen und die Namen der vorgeschlagenen Behördenmitglieder veröffentlichen. Dann können Wahlvorschläge noch zurückgezogen oder neue eingereicht werden. Für die nicht besetzten Stellen wird ein Wahlgang mit leeren Stimmzetteln durchgeführt.