Gemeinde Dorf ruft zum Zurückschneiden der Sträucher auf
Zürcher Weinland 28.04.2023 - 11:46
Wie die Gemeinde Dorf mitteilt, sind Grundeigentümer verpflichtet, aus Gründen der Verkehrssicherheit, die strassennahen Bepflanzungen zurückzuschneiden.
Die Gemeinde möchte wiederum darauf aufmerksam machen, dass in das Strassengebiet hineinragende Äste und Sträucher die Sicht beeinträchtigen, was besonders in Kurven und bei Einmündungen verkehrsgefährdend ist.
Der frei zu bleibende Lichtraum über Strassen muss 4,5 Meter und bei Fusswegen 2,5 Meter betragen.
In den Übersichtsbereichen von Einmündungen, Kurven und Ausfahrten sind Pflanzen auf 80 Zentimeter zurückzuschneiden. Hausnummern und Signalisationen müssen gut sichtbar sein.
Grünhecken müssen stets auf die Strassengrenze zurückgeschnitten werden.
Appell an die Bevölkerung
Die Gemeinde ersucht die Bevölkerung, zu prüfen, ob auf ihrem Gründstück ein Zurückschneiden der Sträucher erforderlich wird.
Für Unfälle, die darauf zurückzuführen sind, dass das vorschriftsgemässe Zurückschneiden nicht beachtet wurde, können Personen haftbar gemacht werden.
Die Gemeinde behält sich vor, ab Ende Mai 2023 bei Säumnis (nach erfolgloser Aufforderung) das Schneiden der Pflanzen unter Kostenfolge zu Lasten der Grundeigentümer vorzunehmen.