Oberland

    Zürcher verweigert Frau Unterhaltszahlung – trotz 10'000-Fr.-Lohn

    Etienne Sticher
    Etienne Sticher

    Dübendorf,

    Ein Mann zahlte seiner Ex den Unterhalt nicht – obwohl er es sich hätte leisten können. Nun wurde er deswegen und wegen Drohungen verurteilt.

    trennung
    Nach einer wüsten Trennung bezahlte ein Zürcher seiner Ex den Unterhalt nicht. Dafür wurde er nun verurteilt. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Zürcher bedrohte und beleidigte seine Ex-Frau mehrmals per Whatsapp.
    • Zudem enthielt er ihr rund 30’000 Franken an Unterhalt vor.
    • Jetzt wurde er zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

    Ein Zürcher verweigerte seiner Ex, den gerichtlich angeordneten Unterhalt zu bezahlen. Zudem beleidigte und bedrohte er sie mehrmals. Dafür wurde er jetzt per Strafbefehl verurteilt.

    Vor über drei Jahren begann die Scheidungsphase des in Dübendorf ZH wohnenden Paares. Dies berichtet der «Zürcher Oberländer» aus dem Strafbefehl. Demnach drohte er ihr bereits da.

    So sagte er seiner zukünftigen Ex-Frau, dass er sie eher umbringen werde, bevor er ihr etwas bezahle. Auch nachdem er seinen Wohnort gewechselt hatte, gingen die Drohungen weiter – und Beleidigungen kamen dazu.

    Er werde sie vernichten, schrieb er beispielsweise per Whatsapp. Sie sei «der letzte Abschaum» oder «nichtsnutziger Dreck». Er wünsche ihr einen «langsamen und qualvollen Tod», er werde dabei zusehen. Zudem schrieb er ihr, sie solle sich selbst töten.

    Staatsanwaltschaft: Mann wusste von seiner Pflicht

    Bei der Scheidung entschied das Bezirksgericht Uster, dass der Mann seiner Ex-Frau einen Ehegattenunterhalt bezahlen muss. Rund ein Jahr lang tat er das aber nicht. Rund 30’000 Franken enthielt er ihr dadurch vor.

    Im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wird klar festgehalten, dass der Mann von seiner Pflicht wusste. Ebenso wäre es ihm möglich gewesen, den Betrag zu bezahlen.

    Denn er hatte einen Kaderjob mit einem Nettogehalt von fast 10’000 Franken monatlich. Auf seinem Konto seien durchschnittlich auch immer rund 25’000 Franken gewesen.

    Waren deine Trennungen je hässlich?

    Jetzt wurde der Mann verurteilt: Wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflichten, mehrfacher Drohung und mehrfacher Beschimpfung erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 180 Franken.

    Zudem muss er eine Busse von 5200 Franken und die Verfahrenskosten von 1000 Franken bezahlen.

    Kommentare

    User #4786 (nicht angemeldet)

    Interessant ist es wie wenig über die Frau bekannt ist. Einwenig mehr info wäre hilfreich die Sache zu beurteilen. Hat die Frau Kinder, wie alt wären diese. Hat die Frau gearbeitet? Und warum hat das Gericht so entschieden. So wird wiedet einmal mehr das Licht Mann= böse, Frau = Gut dargestellt

    User #4809 (nicht angemeldet)

    Der Mann ist sicherlich kein Vorbild aber solange man nicht weiss was für eine Persönlichkeit die Frau hat kann man sich keine Meinung bilden.

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