Wetzikon ZH: Beschwerde gegen Bahnhof-Abstimmung abgewiesen

Die Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung vom 14. Juni 2026 ist abgewiesen. In Wetzikon ZH kann die Planung des Bahnhofquartiers nun weitergehen.

Am 14. Juni 2026 stimmten die Wetziker Stimmberechtigten dem Verpflichtungskredit von rund 82 Millionen Franken für den Masterplan Stadtraum Bahnhof Wetzikon mit 57,93 Prozent Ja-Stimmen zu. Die Stimmbeteiligung war mit 53,01 Prozent hoch. Gegen die Abstimmung wurde eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht.
Darin wurde insbesondere kritisiert, der Stadtrat habe im Vorfeld der Abstimmung zu stark und zu umfangreich informiert beziehungsweise sich zu stark für die Vorlage eingesetzt. Auch die Kampagnen-Aktivitäten der privatrechtlich organisierten IG Masterplan Bahnhof Wetzikon wurden im Zusammenhang mit einer möglichen Mitwirkung oder Mitfinanzierung durch die Stadt thematisiert. Die IG wurde politisch von den Parteien FDP, SP, Grünen, GLP, EVP, Die Mitte und Alternative Wetzikon getragen.
Finanziert wurde die Kampagne durch Mitglieder der IG und Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.
Der Bezirksrat Hinwil hat die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen. Damit bestätigte sich, dass die Voraussetzungen für die Durchführung der Abstimmung erfüllt waren und das Vorgehen des Stadtrats nicht zu beanstanden ist. Das Beschwerdeverfahren ist damit abgeschlossen.
Der Stadtrat hatte seine eigenen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Abstimmung rund zwei Monate vor dem Urnengang eingestellt. Damit konnte die Bevölkerung ihre Meinung frei und ohne Einflussnahme des Stadtrats bilden.
Planung des Bahnhofquartiers geht weiter
Mit dem positiven Abstimmungsergebnis und dem Abschluss des Beschwerdeverfahrens können die nächsten Planungsschritte jetzt an die Hand genommen werden. Im Zentrum stehen die weiteren Arbeiten für die neuen Bushöfe, den Bereich Bahnhof Mitte mit der Personenunterführung und das Postquartier.
Nicht direkt Bestandteil des Masterplans Stadtraum Bahnhof Wetzikon sind die Entwicklungsgebiete Pestalozzi, Mattacker-Mühle entlang der Rapperswilerstrasse und der Seidenhof der Bosshard Bühler & Co an der Guyer-Zeller-Strasse. Diese Projekte werden unabhängig schrittweise realisiert – denn die Gestaltungspläne für diese Areale sind bewilligt. Die ersten sichtbaren Schritte erfolgen im Gebiet Pestalozzi und Mattacker-Mühle: Die Umsetzung des Quartierplans soll im April 2027 mit den Erschliessungsarbeiten starten. Parallel dazu werden die Bauprojekte von den Grundeigentümern erarbeitet und durch die Stadt Wetzikon geprüft.
Für die Gestaltungsplanpflichtgebiete im Stadtraum Bahnhof gelten hohe Anforderungen an die städtebauliche und architektonische Qualität. Die Stadt Wetzikon wird diese Qualität im weiteren Planungs- und Bewilligungsverfahren sicherstellen.
Bei den entsprechenden Bauprojekten begleitet der Fachbeirat Städtebau und Architektur die Vorhaben. Der Beirat begleitet die Bauherrschaften mit Kompetenzen wie Architektur, Landschaftsgestaltung, Soziologie, Mobilität und Ökonomie und beurteilt die Projekte fachlich. Gerade an den zentralen Lagen rund um den Bahnhof ist eine durchdachte und überzeugende Gestaltung von grosser Bedeutung.
Stefan Lenz, Stadtrat Hochbau + Planung, unterstreicht dies: «Die Gebäude und die Freiräume prägen das Stadtbild über Jahrzehnte – bei solchen Projekten geht es um mehr als eine Visitenkarte. Es braucht Konzepte und Architektur für ein lebenswertes Quartier mit Gleisanschluss.»
Warum wird nicht bereits gebaut?
Mit der Zustimmung zum Verpflichtungskredit hat die Stimmbevölkerung die Grundlage für die Entwicklung des Stadtraums Bahnhof Wetzikon geschaffen. Bis ein konkretes Bauprojekt realisiert werden kann, sind verschiedene Planungs- und Realisierungsschritte notwendig. Dazu gehören insbesondere qualitätssichernde Verfahren, beispielsweise ein Studienauftrag und darauf aufbauend ein Richtprojekt.
Erst danach kann ein Gestaltungsplan erarbeitet und das konkrete Bauprojekt weiterentwickelt werden.
Die Stadt Wetzikon geht diese Planungen zusammen mit den Grundeigentümerschaften engagiert an und entwickelt dieses Generationenprojekt in Etappen. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Projektwebsite.
Unterschiede privater oder öffentlicher Gestaltungsplan
In den Gestaltungsplanpflichtgebieten können die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einen privaten Gestaltungsplan ausarbeiten. Alternativ können sie von der Stadt einen öffentlichen Gestaltungsplan verlangen. Bei einem privaten Gestaltungsplan wird die Planung durch die Grundeigentümerschaft erarbeitet; ein öffentlicher Gestaltungsplan wird in der Regel durch die Gemeinde ausgearbeitet.
Ein Gestaltungsplan legt unter anderem die städtebaulichen und baulichen Rahmenbedingungen für ein bestimmtes Gebiet fest. Er dient dazu, eine qualitativ gute und auf das Umfeld abgestimmte Entwicklung sicherzustellen.
Für die meisten Gestaltungsplanpflichtgebiete rund um den Bahnhof Wetzikon liegen der Stadt derzeit noch keine entsprechenden Gesuche vor. Deshalb erarbeitet die Stadt aktuell noch keinen Gestaltungsplan.
Eine Ausnahme bildet das Gebiet Bahnhof Mitte: Dort beabsichtigen die SBB gemeinsam mit der Grundeigentümerschaft des Schweizerhofs und der Stadt Wetzikon, einen privaten Gestaltungsplan zu erarbeiten. Als nächster Schritt muss dafür zunächst die Planungsvereinbarung abgeschlossen werden. Anschliessend soll ein Studienauftrag durchgeführt und darauf basierend ein Richtprojekt entwickelt werden.
Erst wenn dieses vorliegt, beginnt die eigentliche Erarbeitung des Gestaltungsplans.








