Zürcher Verwaltungsgericht stützt Rottweiler-Verbot

Das Verwaltungsgericht Zürich hat Beschwerden gegen das Rottweiler-Verbot abgewiesen.

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat Beschwerden gegen das Rottweiler-Verbot abgewiesen. Der Regierungsrat hatte das Verbot Anfang 2025 nach zwei schweren Vorfällen erlassen.
Der Regierungsrat könne sich zurecht auf das Hundegesetz stützen, schreibt das Verwaltungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Dieses sieht im Kanton Zürich vor, Hunderassen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial verbieten zu können. Auf der Liste stehen etwa Pitbull Terrier oder American Staffordshire Terrier.
Kontroverse Entscheidung des Gerichts
Im Fall der Rottweiler entschied sich der Regierungsrat nach zwei Vorfällen 2024 mit schwer verletzten Kindern zum Verbot.
Das Gericht urteilte allerdings äusserst knapp: Zwei von fünf Richtern hielten das Verbot für unzulässig – der Regierungsrat habe sich von medialer Aufmerksamkeit leiten lassen.
Die Beissvorfälle mit Rottweilern seien rückläufig. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.