Zürcher Gericht ordnet Verwahrung für notorischen Pädophilen an

Ein 68-jähriger Mann, der dutzende Mädchen missbraucht hatte, wird verwahrt. Dies hat das Obergericht des Kantons Zürich am Donnerstag entschieden.

Mit diesem Entscheid folgten die Oberrichter dem Antrag der Staatsanwältin. Das Rückfallrisiko sei «hoch», er sei weder einsichtig noch bereit, etwas am Risiko zu ändern, hielt sie beim Obergerichtsprozess im August 2025 fest. Eine Verwahrung sei die einzige Möglichkeit, um weitere Opfer zu verhindern. Der Anwalt des Mannes forderte eine Freilassung unter Auflagen.
Weil ein weiteres Gutachten eingeholt werden sollte, folgte die Urteilseröffnung erst jetzt, fünf Monate danach.
Der 68-Jährige wurde 1999 zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Es war bereits seine dritte Verurteilung wegen pädophiler Handlungen. Danach wurde er verwahrt. Ab 2008 war er in einer stationären Massnahme. Auf unbegleiteten Ausgängen 2017 kam es dann zu drei Vorfällen. Wegen diesen sitzt er bis heute hinter Gittern.






