Stadt Zürich

Zürcher Gericht verurteilt Rimoldi wegen «Nazi»-Beschimpfung

Keystone-SDA
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Zürich,

Nicolas Rimoldi wurde vom Zürcher Bezirksgericht wegen Beschimpfung verurteilt und muss 15 Tagessätze zu 70 Franken zahlen.

Nicolas Rimoldi
Nicolas Rimoldi wurde vor dem Zürcher Bezirksgericht wegen verbaler Entgleisungen während der Corona-Pandemie verurteilt. (Archivbild) - keystone

Das Zürcher Bezirksgericht hat Mass-Voll-Präsident Nicolas Rimoldi am Mittwoch wegen Beschimpfung verurteilt. Der 30-Jährige erhielt eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 70 Franken. Er stritt ab, Transportpolizisten als «Nazis» und «Faschisten» beschimpft zu haben.

«Ein Polizist muss sich nicht beschimpfen lassen», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung. Es gebe zudem keinen Grund zur Annahme, dass sich der Transportpolizist die Beschimpfungen ausgedacht habe.

Auslöser für die angeklagte verbale Entgleisung im Januar 2022 war Rimoldis Weigerung, im Zug eine Corona-Schutzmaske zu tragen. Bis zu einem gewissen Grad habe sich Rimoldi damals «renitent verhalten», sagte der Richter. Dies würden auch Videos zeigen.

Weitere Vorwürfe gegen den Mass-Voll-Präsidenten

In Handschellen beförderten ihn vier Transportpolizisten und Securitas-Angestellte schliesslich aus dem Zug und brachten ihn auf den Polizeiposten. Dabei soll er sie als «Nazis» und «Faschisten» beschimpft haben, was er in der Befragung jedoch abstritt. Es könne sein, dass er «in seinem Unmut» und wegen der viel zu engen Handschellen etwas gesagt habe. «Aber das sicher nicht».

Sein Anwalt forderte einen vollen Freispruch. Den Polizisten, der gegen Rimoldi vorging, bezeichnete er als «äusserst eifrigen Vollstrecker der Corona-Zwangsmassnahmen». Mit seiner Anzeige habe er nur von seinem eigenen, übertriebenen Verhalten ablenken wollen.

Rimoldi habe wegen der Handschellen Quetschungen an den Handgelenken erlitten und sei zwei Tage krankgeschrieben gewesen.

Kein Fall von Polizeigewalt

Mit seinem Urteil folgte das Gericht inhaltlich den Anträgen der Staatsanwältin, reduzierte die Strafe aber leicht. Das Delikt liege nun doch schon eine Weile zurück und sei zudem im Affekt passiert. Es handle sich aber um keinen Fall von Polizeigewalt, stellte der Richter klar.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Rimoldi kann es noch ans Obergericht weiterziehen. Der Mass-Voll-Präsident hat aktuell gleich mehrere Strafverfahren am Hals.

Erst Ende September stand er schon einmal in Zürich vor dem Richter. Auch damals ging es um Nazi-Beschimpfungen, Adressat war der frühere Juso-Präsident Nicola Siegrist. Hitler sei Siegrists Vorbild, schrieb Rimoldi auf X (vormals Twitter). Auch bei diesem Prozess erhielt er eine bedingte Geldstrafe aufgebrummt.

Weitere rechtliche Auseinandersetzungen

Der nächste Prozess gegen den Mass-Voll-Präsidenten steht voraussichtlich in Bern an, ebenfalls wegen einer Anzeige der Juso. Rimoldi hatte den Jungsozialisten vor einer Anti-Mass-Voll-Demonstration mit der Notaufnahme gedroht.

Der 30-Jährige, der unter anderem Vizepräsident der Jungfreisinnigen Luzern war, galt in der Partei einst als Nachwuchshoffnung. Während der Corona-Pandemie überwarf er sich jedoch mit den Freisinnigen und trat aus der Partei aus.

Im Sommer dieses Jahres kündigte er an, für das Präsidium der FDP Schweiz zu kandidieren. Die Partei wollte jedoch nichts mehr mit ihm zu tun haben und lehnte sein Beitrittsgesuch ab.

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