Zürcher Gericht verurteilt Handwerker wegen Genossenschaftsbetrugs

Zwei Handwerker wurden verurteilt, weil sie Ex-Chefs einer Zürcher Baugenossenschaft halfen, 2,4 Millionen Franken abzuzweigen.

Das Zürcher Bezirksgericht hat am Donnerstag zwei Handwerker zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Sie halfen Ex-Chefs einer Zürcher Baugenossenschaft mit fiktiven Rechnungen, gesamthaft rund 2,4 Millionen Franken abzuzügeln.
Das Gericht sprach einen 58-jährigen Schweizer der mehrfachen Urkundenfälschung, der qualifizierten Geldwäscherei und der mehrfachen Gehilfenschaft zur qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig, wie der Richter bekannt gab. Er verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Strafen für die Beteiligten
Der 72-jährige italienische Staatsbürger wurde der Urkundenfälschung, der qualifizierten Geldwäscherei und der mehrfachen Gehilfenschaft zur qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt – die Probezeit beträgt zwei Jahre.
Zudem wird er verpflichtet, der Baugenossenschaft 505'000 Franken zuzüglich fünf Prozent Zins seit 2017 – also rund 700'000 Franken – zu zahlen.