Zu zweit auf E-Trotti: Rowdys knallen in Velofahrerin

E-Trotti-Fahrten zu zweit sind verboten. Ein aktueller Unfall zeigt, dass dabei unschuldige Verkehrsteilnehmer zu Schaden kommen können.

Das Wichtigste in Kürze
- Zu zweit mit einem E-Trotti durch die Stadt zu flitzen, ist verboten.
- Am Donnerstag krachten zwei junge Männer in eine Velofahrerin.
- Leidtragende ist die Velofahrerin.
Im Doppelpack sind Fahrerinnen und Fahrer von E-Trottis gefährlich unterwegs. Die Kantonspolizei Zürich warnte kürzlich vor dem Trend.
Das Fahrverhalten zu zweit verändere sich, schrieb sie. «Der Bremsweg wird länger und die Kontrolle wird schwieriger», so die Polizei.
Dies beweist ein erneuter Unfall bei einer Doppelfahrt.
Zwei Buben waren in Wettswil am Albis ZH auf einem E-Trotti zu zweit auf einer abschüssigen Strasse Richtung Bonstetten unterwegs. Dabei stürzten sie. Der 12-jährige Lenker erlitt laut der Polizei schwere Verletzungen. Sein 14-jähriger Mitfahrer kam mit leichten Verletzungen davon.
Rowdy gibt Velofahrerin Schuld
Die Leidtragenden sind aber nicht immer die Trottifahrer selber, wie ein Unfall vom Donnerstagmorgen zeigt. Nicht umsonst warnt die Kantonspolizei Zürich auch, dass E-Trottifahrten zu zweit «gefährlicher für alle Beteiligten» würden.
Kurz vor 7.30 Uhr stoppt eine Velofahrerin vor einem Fussgängerstreifen. In diesem Moment krachen zwei junge Männer auf einem gemieteten E-Trotti in ihr Velo.
Die beiden E-Trotty-Rowdys stürzen zu Boden, stehen aber schnell wieder auf den Beinen. Der Fahrer spricht kurz mit der Velofahrerin, sein Tonfall ist schroff. Eine weitere Velofahrerin, die Zeugin des Unfalls geworden ist, unterstützt die Betroffene.
Nach wenigen Minuten machen sich die Rowdys aus dem Staub. Der Fahrer schiebt rechtfertigend nach: «Ich fahre diese Strecke jeden Morgen!»
Verbogenes Rad
Die angefahrene Velofahrerin hat Tränen im Gesicht. Sie habe angehalten, um in die andere Strasse abzubiegen, sagt sie zu Nau.ch. Die Rowdys sind sich offenbar keiner Schuld bewusst: «Sie sagten mir, ich hätte nach hinten schauen sollen.»
Sie wisse nicht, ob sie zur Polizei gehen solle, sagt die schockierte junge Frau. «Ich bin im Moment völlig verwirrt und gehe zuerst zum Arzt.» Klar ist, dass ihr Velo durch den Zusammenstoss beschädigt worden ist: Das Vorderrad ist verbogen.
Anzeige hat die Velofahrerin nicht erstattet. Die Stadtpolizei Zürich gibt am Freitag auf Anfrage an, keine Kenntnisse vom Unfall zu haben. Laut dem «Velojournal» ist es für die Schadensabwicklung unerlässlich, die Personalien auszutauschen. «Lassen Sie sich die ID zeigen und notieren Sie sich Namen und Anschrift der involvierten Personen», empfiehlt das Magazin.
Hätte die Polizei die beiden Rowdys auf dem E-Trotti vor dem Unfall erwischt, wären sie nicht ungeschoren davongekommen. Personen, die das Gefährt im Doppelpack benutzen, droht eine Busse von 20 Franken.











