Winterthur muss Streit um Einkürzung einer Buche neu untersuchen

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat ein Urteil gegen einen Eigentümer in Winterthur aufgehoben. Die Stadt hatte eine Buche auf seinem Privatgrundstück einkürzen lassen und verlangte knapp 10'000 Franken. Ein neutraler Gutachter muss den Fall nun neu aufrollen.

Im März klinkte sich die Stadtpolizei Winterthur im Rahmen einer Ersatzvornahme ein und ordnete Arbeiten an einer rund 28 Meter hohen Buche auf einem Privatgrundstück an, heisst es im Urteil des Verwaltungsgerichts. Ein von der Stadt beauftragter Experte kam zum Schluss, dass der Baum nicht mehr sicher sei und gefällt oder stark eingekürzt werden müsse.
Die Mitarbeiter einer beauftragten Firma stutzten die Buche daraufhin auf rund fünf Meter Höhe herunter. Anschliessend stellte die Stadtpolizei dem Nutzniesser des Grundstücks knapp 10'000 Franken für die Arbeiten in Rechnung.
Der Betroffene wehrte sich gegen die hohe Rechnung und das Vorgehen der Behörden. Er reichte Berichte von eigenen Fachleuten ein. Diese gaben an, dass der Baum gesund sei und eine Sicherung der Krone als mildere Massnahme ausgereicht hätte, um Passanten auf den angrenzenden Strassen zu schützen.
Gutachter stellte Rechnung
Das Zürcher Verwaltungsgericht stützt diese Zweifel. Die Richter stellten fest, dass der städtische Gutachter seine Empfehlungen nicht nachvollziehbar begründet hatte. Zudem gab es eine Doppelrolle: Der Gutachter war am Tag des Einsatzes zusammen mit der ausführenden Firma vor Ort tätig und stellte der Stadt danach die Rechnung. Das Gericht befand daher, dass der Sachverhalt ungenügend abgeklärt wurde und unklar bleibt, welche Massnahme zur Gefahrenabwehr wirklich nötig gewesen wäre.
Das Verwaltungsgericht wies den Fall an das Statthalteramt des Bezirks Winterthur zurück. Das Statthalteramt muss eine neutrale Fachperson beiziehen, um die vom Baum ausgehende Gefahr und dessen Standfestigkeit genau abzuklären. Danach wird neu entschieden, ob der Eigentümer die Kosten tragen muss. Die Gerichtskosten für das Verfahren vor Verwaltungsgericht muss die Stadt Winterthur tragen, zudem muss sie dem Betroffenen eine Entschädigung zahlen.






