Winterthur: Baugesuche nur noch digital möglich

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    In Winterthur müssen Baugesuche seit dem 1. Oktober 2026 digital über die Plattform eBaugesucheZH eingereicht werden. Papierform ist nicht mehr zulässig.

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    Das alte Schulhaus in Winterthur im Kreis 1 (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Die Umstellung auf die kantonale Baugesuchsplattform eBaugesucheZH wurde erfolgreich abgeschlossen. Ab sofort können Baugesuche in der Stadt Winterthur vollständig digital über die kantonale Plattform eBaugesucheZH eingereicht werden – inklusive aller notwendigen Planunterlagen.

    Ab heute, 1. Oktober 2026, werden neue Baugesuche in der Stadt Winterthur vollständig digital über die kantonale Plattform eBaugesucheZH abgehandelt. Die digitale Einreichung für alle neuen Baugesuche ist zudem ausnahmslos verpflichtend. Auch die öffentliche Auflage und Akteneinsicht erfolgt ab sofort über die neue Plattform (Medienmitteilung vom 9. September Vom neuen, effizienteren Prozess profitieren sowohl die Gesuchstellenden als auch die Mitarbeitenden. Ebenso interessierte Dritte, die Baugesuche während der öffentlichen Auflage einsehen möchten. Die Baubewilligungen werden, ebenfalls über eBaugesucheZH, den Verfahrensbeteiligten digital zugestellt. Auch die Prozesse für die Umsetzung eines bewilligten Bauvorhabens, wie beispielsweise die Beantragung der Baufreigabe, werden über die Plattform gemeldet und entsprechend beantwortet.

    Keine neuen Baugesuche mehr in Papierform zulässig

    Gemäss kantonaler Regelung können neue Baugesuche in Papierform nicht mehr entgegengenommen werden. Da sie nicht mehr in Papierform vorliegen, können sie auch nicht mehr physisch in der Kanzlei vom Amt für Baubewilligungen eingesehen werden. Die Einsicht erfolgt über die Plattform.

    Baugesuche die zukünftig in Papierform eingehen, müssen somit zurückgesandt werden. Die betroffenen Bauherrschaften werden in diesem Fall direkt informiert.

    Keine Umstellung von laufenden Verfahren

    Eine Migration der laufenden Verfahren ist nicht möglich. Daher werden diese Gesuche in alter Form abgeschlossen.

    Das gilt auch für Projektergänzungen oder -änderungen zu noch nicht abgeschlossenen Bauvorhaben. Diese werden nach altem System behandelt und hier benötigt es noch Papierunterlagen, wobei in diesen Fällen eine 1-fache Ausführung in aller Regel genügt.

    Bei Fragen zum Baubewilligungsverfahren steht das Amt für Baubewilligungen den Gesuchstellenden und Planenden gerne zur Verfügung. Bei technischen Fragen oder für Problemlösungen zu eBaugesucheZH können Sie sich an den Support der Baudirektion Kanton Zürich wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten sind unter eBaugesucheZH ersichtlich.

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