Wegen X-Post: Ex-SVP-Nationalrat Claudio Zanetti freigesprochen

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Redaktion, Keystone-SDA

Hinwil,

Wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass: Ex-SVP-Nationalrat Claudio Zanetti wurde heute vor Gericht freigesprochen.

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Claudio Zanetti, ehemaliger Nationalrat SVP, wurde heute vor Gericht freigesprochen. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der ehemalige SVP-Nationalrat Claudio Zanetti wurde heute vor Gericht freigesprochen.
  • Im Januar 2024 re-postete Zanetti einen Beitrag eines israelischen Armeesprechers.

Freispruch für den ehemaligen SVP-Nationalrat Claudio Zanetti: Das Bezirksgericht Hinwil hat den 58-Jährigen vom Vorwurf der Diskriminierung und Aufruf zu Hass freigesprochen.

Vor Gericht landete Zanetti, weil er auf der Plattform X im Januar 2024 einen Beitrag eines israelischen Armeesprechers teilte. Diesen kennt er persönlich.

Auf dem Bild ist eine Faust mit Israel-Logo zu sehen, die ein Hakenkreuz in Palästina-Farben zerschlägt. «Nie wieder ist jetzt, komme was wolle», steht darüber.

Hintergrund ist der Angriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023. Der Beitrag ist heute noch online und wurde inzwischen etwa 400 Mal geteilt und 2000 mal gelikt.

Für das Bezirksgericht Hinwil ist Zanettis Re-Post kein Grund für eine Verurteilung wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass.

Den Diskriminierungsartikel dürfe man nicht allzu ausgiebig anwenden, hielt der Richter bei der Urteilseröffnung fest. «Sonst besteht die Gefahr, dass niemand mehr wagt, Kritik zu äussern.»

«Gehört nicht einen Gerichtssaal»

Es müsse dabei auch möglich sei, zu vereinfachen und zu übertreiben, so der Richter weiter.

Einen solch martialischen Aufruf zur Zerschlagung der Hamas könne man als unsachlich oder aggressiv werten. «Aber dies ist eine politische Diskussion und die gehört eigentlich nicht in einen Gerichtssaal.»

Die Bildmontage müsse zudem im Kontext angesehen werden. Sie sei kurze Zeit nach dem menschenverachtenden Terorranschlag auf die israelische Bevölkerung gepostet worden. Das politische Klima sei damals stark aufgeheizt gewesen, sagte der Richter.

Bist du auf X?

Er kritisierte damit direkt die Staatsanwaltschaft, die wegen dieses Re-Posts eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 80 Franken und eine Busse gefordert hatte.

Die Staatsanwaltschaft mache aber nur ihren Job, so der Richter. «Sie muss im Zweifel Anklage erheben.» Die zuständige Staatsanwältin war beim Prozess nicht anwesend. Ob sie den Freispruch ans Obergericht zieht, ist offen.

«Nicht gegen die Bevölkerung gerichtet»

Zanetti bezeichnete die Bildsprache des Hakenkreuz-Posts in der Befragung als «überspitzt». Die Bildmontage sei aber ausschliesslich gegen die Terrororganisation Hamas gerichtet gewesen und sicher nicht gegen die palästinensische Bevölkerung, betonte er.

Er habe überhaupt nichts gegen Araber. «Aber ich mag es nicht, wenn wir wegen einigen von ihnen unsere Weihnachtsmärkte schützen müssen wie Festungen.»

Auch Zanetti kritisierte die Staatsanwaltschaft. Er sei nur rausgepickt worden, weil er SVPler sei. Gegen all die Palästina-Demonstranten, die bei ihren Kundgebungen das rote Hamas-Dreieck verwenden würden, unternehme sie hingegen nichts.

Für Zanetti wäre eine Verurteilung «sehr ungünstig» gewesen. Er will sich im Frühling 2026 erneut in die Sozialbehörde der Zürcher Oberländer Gemeinde Gossau wählen lassen. Als «verurteilter Mensch» wolle er aber nicht in eine solche Behörde. Zanetti sass von 2015 bis 2019 im Nationalrat und verpasste die Wiederwahl.

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