Oberland

    Uster ZH: Bauführer entfernt Storchennest – das hat Folgen!

    Anna Mikulics
    Anna Mikulics

    Uster,

    Ein Bauführer zerstörte das Nest eines Storchs auf einem Baukran. Er wurde angeklagt – und muss eine hohe Strafe begleichen.

    storch nest baukran
    Ein Storch baute in Uster ZH sein Nest auf einem Baukran. (Symbolbild) - Pexels

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Storch baute sein Nest in Uster ZH auf einem Baukran.
    • Der Bauführer entfernte es daraufhin ohne Erlaubnis.
    • Da der Vogel in der Schweiz geschützt ist, musste er nun eine hohe Strafe bezahlen.

    Ein einziger Storch kann manchmal ein gesamtes Bauverfahren in Probleme stürzen. Deswegen machte ein 65-jähriger Bauführer in Uster ZH wohl kurzen Prozess – ein Storch baute sein Nest auf einem Baukran.

    Mit Folgen: Laut «NZZ» teilte die Staatsanwaltschaft von See/Oberland mit, dass der Bauführer daraufhin das Storchennest eigenmächtig und unerlaubt entfernte. Das hatte harte rechtliche Konsequenzen für den 65-Jährigen.

    Vergehen gegen Naturschutzgesetz

    Das Verhalten des Bauführers, so der Strafbefehl, störte das Brutgeschäft der Störche erheblich.

    Denn das Tier ist in der Schweiz streng geschützt: Wenn ein Storch auf einem Baukran nistet, so dürfte dieser eigentlich nicht mehr in Einsatz genommen werden.

    Findest du es richtig, dass Störche in der Schweiz gut geschützt sind?

    Angaben darüber, ob sich zum Zeitpunkt des Vorfalls ein Ei im Nest befand, sind nicht vorhanden.

    Trotzdem wurde der Bauführer für seinen unautorisierten Akt gegen das Bundesgesetz über Naturschutz und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel belangt.

    Bauführer muss tief in die Tasche greifen

    Für den Bauführer endet der Vorfall laut «NZZ» mit empfindlichen finanziellen Strafen: Der Gerichtsbeschluss sieht eine bedingte Geldstrafe von insgesamt 5400 Franken vor, berechnet auf Basis von 30 Tagessätzen à 180 Franken.

    Dieser Strafe liegt jedoch eine Probezeit von zwei Jahren zugrunde. Aktuell muss der Bauführer eine Busse von 1400 Franken und zusätzliche Gebühren in Höhe von 800 Franken entrichten, was zu Gesamtstrafkosten von 2200 Franken führt.

    Kommentare

    User #2003 (nicht angemeldet)

    Hoffentlich durften die Bauarbeiter wenigstens eine Grillparty machen am Feierabend. Für diesen Preis. War er Bio?

    User #5887 (nicht angemeldet)

    Da war der Kran wohl längere Zeit nicht in Betrieb. Störche bauen keine Nester über Nacht.

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