Stadt Zürich

    Ukrainer rast durch Schwamendingen ZH – Staatsanwalt zitiert Goethe

    Isabella Seemann
    Isabella Seemann

    Zürich,

    Mit 117 km/h rast ein Ukrainer (28) durch Schwamendingen ZH und soll einer Frau und ihrem Sohn gedroht haben. Vor Gericht fällt ein Goethe-Zitat.

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    Ein Raserfall in Zürich beschäftigte das Obergericht. (Symbolbild) - PD

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Ukrainer rast mit 117 km/h durch Schwamendingen ZH.
    • Dafür muss der 28-Jährige vor das Zürcher Obergericht.
    • Dort zitiert der Staatsanwalt Goethe.

    Andrij* hat grosse Pläne. Er möchte in der Schweiz eine Firma gründen, Geld verdienen und eines Tages in seine ukrainische Heimat zurückkehren, um Politik zu machen. Die hiesigen Verkehrsregeln hält der 28-Jährige hingegen für kleinlich.

    Am 2. März 2024, um 3.29 Uhr, raste er mit einem BMW Touring über die Überlandstrasse in Schwamendingen: mit 117 km/h statt der erlaubten 50. Nach Toleranzabzug waren es 61 km/h zu viel. Ein Raserdelikt.

    Nun sitzt er vor dem Zürcher Obergericht: kurz geschoren, muskulös, im engen grauen T-Shirt und in Jogginghosen. Das Bezirksgericht Zürich hatte ihn wegen mehrerer Verkehrsdelikte zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, ihn aber vom Vorwurf der Drohung freigesprochen.

    Die Staatsanwaltschaft verlangt im Berufungsverfahren 16 Monate Freiheitsstrafe, die Privatklägerin einen Schuldspruch wegen Drohung. Andrij wollte einst Lehrer werden, studierte ukrainische Philologie und später internationales Recht.

    Als er sein Personalvermittlungsbüro aufbaute, überfiel Russland die Ukraine. Im September 2023 floh er in die Schweiz, wo er mit Schutzstatus S in Wallisellen lebt. Seine Stelle als Pizzabäcker verlor er durch den Konkurs des Restaurants. Seither lebt er von Sozialhilfe.

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    Das Zürcher Obergericht. (Archivbild) - keystone

    Eine Dolmetscherin übersetzt seine Aussagen ins Russische. Den BMW habe er für 200 Euro monatlich von einem Polen geliehen, erklärt Andrij. Das Tempolimit-Schild habe er übersehen.

    Die Einhaltung der hiesigen Verkehrsregeln falle ihm schwer, räumt er ein. In anderen Ländern sei man weniger streng. Für eine weitere Fahrt ohne Führerausweis liefert er eine dramatische Begründung.

    Eine Freundin habe ihn gegen ein Uhr nachts angerufen. Eine russische Rakete habe ihr Haus in der Ukraine getroffen. Sie sei verzweifelt gewesen. Um sie auf andere Gedanken zu bringen, sei er mit ihr nachts durch den Wald am Zürichberg gefahren.

    Auch hier habe er das Verbotsschild übersehen. Der Staatsanwalt bemüht für sein Plädoyer die deutsche Klassik. «Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten», zitiert er aus Goethes «Wilhelm Meisters Wanderjahre».

    Da eine Ausschaffung in seinem Fall nicht möglich sei, müsse wenigstens die Strafe deutlich höher ausfallen. Neun Ordnungsbussen innert eines Quartals, Fahrten ohne Führerausweis, Raserei: Der Beschuldigte zeige keinerlei Einsicht.

    Die Verkehrsregeln seien ihm offensichtlich gleichgültig. Das Ersttäterprivileg dürfe ihm nicht zugutekommen.

    Aussage gegen Aussage

    Beim Vorwurf der Drohung wird die Sache unübersichtlicher. In der Asylunterkunft gerieten Andrij und eine Landsfrau mehrfach aneinander, verbal wie körperlich. Auslöser war neben Essensdiebstahl aus dem Gemeinschaftskühlschrank offenbar ein Streit unter Kindern: die Tochter seiner damaligen Freundin und der Sohn der Privatklägerin.

    Schliesslich soll Andrij sie abgefangen und gedroht haben, sie und ihren Sohn «zu erstechen, in Stücke zu schneiden und die Leichenteile im Wald zu verstreuen, sodass sie unauffindbar blieben». Die Worte seien ihr «durch Mark und Bein» gegangen, erklärt der Opferanwalt. Andrij erzählt die Geschichte umgekehrt.

    Die Frau habe zuerst gedroht, die Tochter seiner Freundin umzubringen.

    Er habe bloss erwidert: «Deine Worte werden auf dich zurückfallen.» – «War das eine Drohung?», fragt der Richter. Nein, erwidert Andrij.

    Sollten Raser härter bestraft werden?

    Er habe damit gemeint, Gott werde die Frau bestrafen. «Warum haben Sie die Drohung nicht der Polizei gemeldet?» – «Weil ich ein Mann bin und sie nicht ernst nahm.»

    Sein amtlicher Verteidiger verweist auf Widersprüche in den Aussagen der Frau und verlangt die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Das Obergericht folgt dieser Linie. Aussage stehe gegen Aussage.

    Die Stimmung sei aufgeheizt gewesen, die Frau neige zu Theatralik. Andrijs Worte liessen sich auch als Hinweis auf eine göttliche Bestrafung verstehen, nicht als Ankündigung einer Gewalttat. Im Zweifel für den Angeklagten. Das Raserdelikt hingegen ist unbestritten.

    Es bleibt jedoch bei einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Franken. Zum Schluss richtet der Richter eindringliche Worte an den jungen Mann. Er müsse künftig besser auf seinen Gasfuss achten.

    Das Urteil sei ein «Schuss vor den Bug». Andrij kann seine Pläne weiterverfolgen.

    Ob er in der Ukraine dereinst Gesetze mitgestaltet, ist offen. In der Schweiz muss er vorerst lernen, die geltenden einzuhalten.

    *persönliche Angaben geändert

    Hinweis

    Dieser Artikel ist zuerst im «Tagblatt Zürich» erschienen.

    Kommentare

    User #4317 (nicht angemeldet)

    Der musste vor der Drohne flüchten!

    User #2038 (nicht angemeldet)

    Den Fahrausweis musste er sicher auch abgeben oder nicht? Warum steht das nicht?

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