Stadt Zürich setzt Teile der Parkkartenverordnung in Kraft

Die Parkkartenverordnung der Stadt Zürich sorgt für Aufregung, da sie das Parken von Lastwagen und Autos auf Gehwegen ermöglichen könnte.

Die Stadt Zürich setzt jene Teile der Parkkartenverordnung in Kraft, gegen die keine Beschwerden laufen.
Fussgängerverbände legten Rekurs gegen die Verordnung ein, weil künftig Lastwagen und Autos auf Trottoirs parkieren könnten.
In Kraft gesetzt werden im kommenden Jahr jene Teile, gegen die niemand rekurriert hat, so etwa die Taxistandplatzbewilligung für 480 Franken pro Jahr. Nach Ostern 2026 kann die Stadt zudem Tagesbewilligungen digital anbieten, etwa für Handwerker.
Digitalisierung trifft Stadtpolitik
Die Anwohnerparkkarte nach dem so genannten «Bieler Modell» wird erst auf Januar 2027 umgesetzt. Dieses Modell beinhaltet, dass Autofahrer mit Parkplätzen im eigenen Haus diese mieten müssen und kein Anrecht auf eine Blaue-Zone-Karte haben.
Blockiert ist hingegen die «erweiterte Gewerbebewilligung», die Gewerbetreibenden das Trottoirparkieren erlauben soll.
Fussgänger- und Sehbehindertenverbände mit Rekurs
Fussgänger- und Sehbehindertenverbände legten beim Bezirksrat Rekurs ein, weil sie fürchten, dass künftig Autos und Lieferwagen auf den Stadtzürcher Trottoirs den Weg versperren.
Diese Beschwerde ist aktuell noch hängig. Möglich ist ein Weiterzug bis vor Bundesgericht. Ob und wann die «erweiterte Gewerbebewilligung» eingeführt werden kann, ist deshalb offen.





