Staatsanwaltschaft klagt zwei Männer nach Brandserie an

Redaktion
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Knonaueramt,

Nach mehreren Bränden im Bezirk Affoltern erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Zwei Männer sollen Scheunen, Fahrzeuge und Gartenhäuser angezündet haben.

bonstetten
Der Brandserie in Bonstetten fiel auch diese Scheune zum Opfer. - Kantonspolizei Aargau

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zürcher Staatsanwaltschaft klagt zwei Männer wegen Brandserie im Bezirk Affoltern an.
  • 2024 brannten in Bonstetten und Wettswil mehrere Gebäude und Fahrzeuge.
  • Den Beschuldigten drohen mehrjährige Freiheitsstrafen.

Nach einer Serie von Bränden im Bezirk Affoltern hat die Zürcher Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Männer erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, 2024 in Bonstetten und Wettswil mehrfach Feuer gelegt und dabei Menschen in Gefahr gebracht zu haben.

Die Brände ereigneten sich zwischen Ende März und Ende Mai 2024. In dieser Zeit kam es zu rund einem Dutzend kleineren und grösseren Brandfällen. Betroffen waren unter anderem Scheunen, Schrebergartenhäuschen und Fahrzeuge.

Mehrere Gebäude wurden beschädigt oder zerstört. Der Sachschaden geht in die Millionen – allein beim Vollbrand einer Scheune entstand ein Schaden von rund 1,4 Millionen Franken.

Festnahmen nach intensiven Ermittlungen

Die intensiven Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich führten Ende Mai 2024 zur Festnahme von drei tatverdächtigen Schweizern im Alter von 17 bis 19 Jahren.

Gegen die beiden inzwischen erwachsenen Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich nun beim Bezirksgericht Affoltern Anklage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern unter anderem mehrfache Brandstiftung, versuchte Brandstiftung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vor.

Mehrjährige Freiheitsstrafen beantragt

Für den älteren Beschuldigten beantragt sie eine mehrjährige Freiheitsstrafe sowie eine bedingte Geldstrafe. Für den jüngeren fordert sie ebenfalls eine mehrjährige Freiheitsstrafe, eine Geldstrafe sowie eine Massnahme für junge Erwachsene gemäss Strafgesetzbuch.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Mit der Anklage liegt das Verfahren nun beim Bezirksgericht Affoltern. Weitere Angaben macht die Staatsanwaltschaft nicht.

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