Seniorin (71) versteckt für Taxifahrer-Lover Kokain in Waschküche
Pfnüselküste 29.11.2024 - 09:32
Eine 71-Jährige und ihr Partner (43) mussten sich wegen Drogenhandels vor dem Bezirksgericht Horgen ZH verantworten. Sie führten eine sehr ungleiche Beziehung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein ungleiches Paar ist vom Bezirksgericht Horgen wegen Drogenhandels verurteilt worden.
- Eine 71-Jährige hatte für ihren Lover (43) drei Kilo Kokain in ihrer Waschküche gelagert.
- Der tunesische Taxifahrer muss das Land verlassen.
Ein ungewöhnliches Paar hat sich vor dem Bezirksgericht Horgen ZH verantworten müssen. Eine 71-jährige Frau und ihr 28 Jahre jüngerer Partner wurden des Drogenhandels beschuldigt. Ob die beiden derzeit noch ein Paar sind, ist nicht endgültig geklärt.
Die Rentnerin gestand ihre Taten. «Ich habe es aus Liebe zu ihm gemacht», sagte sie laut «Tagesanzeiger» vor Gericht. Ihr Verteidiger beschrieb sie als alleinstehende Frau, die einem schönen Nordafrikaner verfallen sei.
Über drei Kilogramm Kokain hatte die Frau für ihren jüngeren Lover entgegengenommen. Sie lagerte und portionierte den Stoff in ihrer Waschküche. Die Polizei überwachte die Telefone der beiden und kam ihnen schliesslich auf die Schliche.
Seniorin lieh ihrem Lover 200'000 Franken
Auch der 43-jährige Mann gestand. Der tunesische Taxifahrer konsumierte selbst Kokain und kam so in Kontakt mit einem Grosshändler. Er sagte: «Es tut mir leid, dass ich meine Bekannte da hineingezogen habe.»
Diese war ihrem Liebhaber offensichtlich wirklich verfallen. Rund 200'000 Franken hatte sie ihm obendrein geliehen. Das Geld sollte angeblich in ein Café in seinem Heimatland fliessen. Sie rechnet nicht damit, es zurückzuerhalten.
Gericht verweist Nordafrikaner des Landes
Das Gericht verurteilte beide laut des «Tagesanzeiger» wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Frau erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Der Mann muss zehn Monate ins Gefängnis.
Zusätzlich muss der Mann die Schweiz für sechs Jahre verlassen. Einen Härtefall sah das Gericht nicht. Der Kontakt zu seinen Kindern sei unregelmässig, an den Unterhalt werde auch nichts gezahlt.
Der 43-Jährige will das Urteil anfechten und an das Obergericht weiterziehen.